(FNA 900-15-6)
Die
Verordnung über Notrufverbindungen vom
6. März 2009 (BGBl. I S. 481), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Nummer 4 wird das Wort „Telefonnetzen" durch das Wort „Telekommunikationsnetzen" ersetzt.
- 2.
- In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 108 Abs. 4" durch die Angabe „§ 164 Absatz 6" ersetzt.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „§ 108 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 164 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.
- b)
- Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden die Wörter „(§ 102 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 15 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 werden die Wörter „(§ 98 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 13 Absatz 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)" ersetzt.
- c)
- In Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 wird das Wort „Teilnehmer" durch das Wort „Endnutzer" ersetzt.
- 4.
- In § 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 108 Absatz 4" durch die Angabe „§ 164 Absatz 6" ersetzt.
- 5.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 6 wird die Angabe „§ 112" durch die Angabe „§ 173" ersetzt.
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149