Tools:
Update via:
§ 45 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
§ 45 Niederschrift
§ 45 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Über die Laufbahnprüfung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen.
(2) Die Niederschrift ist mit den Prüfungsarbeiten des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung zur Prüfungsakte zu nehmen.
Zitierungen von § 45 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/45_StBAPO.htm