§ 45a Gebühren für Expressverfahren
Für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels nach
§ 78 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eilbedürftigen Fällen (Expressverfahren) ist zu den Gebührentatbeständen nach den
§§ 44,
44a,
45 und
45c eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35 Euro zu erheben.
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interne Verweise§ 49 AufenthV Bearbeitungsgebühren (vom 01.04.2020) ... Amtshandlungen sind Bearbeitungsgebühren in Höhe der in den §§ 45 bis 48 Abs. 1 und § 52a jeweils bestimmten Gebühr zu erheben. (3) Eine ...
§ 51 AufenthV Widerspruchsgebühr (vom 01.09.2017) ... Amtshandlung die Hälfte der für den nach Amtshandlung die §§ 44 bis 48 Abs. 1, §§ 50 und 52a zu erhebenden Gebühr, 2. eine Bedingung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 5 AZRWEG Änderung der Aufenthaltsverordnung ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 45a wird aufgehoben. 2. § 52 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... wie folgt gefasst: „(2) Für Assoziationsberechtigte sind die §§ 44 bis 50 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Aufenthaltstitel nach den §§ 44 ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011) ... Nach der Angabe zu § 45 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis § 45b ... die Angabe „90" ersetzt. 7. Nach § 45 werden folgende §§ 45a bis 45c eingefügt: „§ 45a Gebühren für den elektronischen ... Nach § 45 werden folgende §§ 45a bis 45c eingefügt: „§ 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis (1) Für die ... ee) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: „5. § 45a für die Vornahme der den elektronischen Identitätsnachweis betreffenden ... cc) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. § 45a für die Vornahme der den elektronischen Identitätsnachweis betreffenden ... dd) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: „5. § 45a für die Vornahme der den elektronischen Identitätsnachweis betreffenden ... d) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 10 eingefügt: „10. § 45a für die Vornahme der den elektronischen Identitätsnachweis betreffenden ...
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 3 PAuswVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... 1. Die Inhaltübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 45a wird wie folgt gefasst: „§ 45a Gebühren für ... geändert: a) Die Angabe zu § 45a wird wie folgt gefasst: „ § 45a Gebühren für Expressverfahren". b) In der Angabe zu § 57a werden ... Speicher- und Verarbeitungsmedium" durch das Wort „Chip" ersetzt. 3. § 45a wird wie folgt gefasst: „§ 45a Gebühren für Expressverfahren ... „Chip" ersetzt. 3. § 45a wird wie folgt gefasst: „ § 45a Gebühren für Expressverfahren Für die Ausstellung eines ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 06.05.2014 BGBl. I S. 451
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