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§ 47 - Filmförderungsgesetz (FFG)
§ 47 Beihilfeintensität; Unionsrechtskonformität
§ 47 wird in 15 Vorschriften zitiert
(1) 1Förderhilfen nach diesem Gesetz dürfen die jeweils zulässige Beihilfehöchstintensität von Förderhilfen gemäß Artikel 53 Absatz 6 bis 9, Artikel 54 Absatz 6 bis 8 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreiten. 2Bei der Kumulierung von staatlichen Beihilfen ist Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu beachten.
(2) Bei Änderung oder Ersetzung der Freistellungsbestimmungen der in Absatz 1 genannten Verordnung kann die Filmförderungsanstalt durch Richtlinie gemäß § 11 die zur Sicherstellung der Unionsrechtskonformität erforderlichen Anpassungen an die dann geltenden Regelungen vornehmen.
Zitierungen von § 47 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 73 FFG Zuerkennung
... Films der neue Film den jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 sowie den Voraussetzungen des Unterabschnitts 3 entspricht. Die antragstellende Person ...
§ 74 FFG Verwendungsmöglichkeiten für Hersteller
... programmfüllender Filme, die die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllen, zu verwenden. (2) Die Filmförderungsanstalt kann auf ... Films verwendet werden, der die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllt. Wenn 75 Prozent der nach § 73 zuerkannten Förderhilfe weniger ...
§ 76 FFG Verwendungsmöglichkeiten für drehbuchschreibende und regieführende Personen
... programmfüllenden Films, der die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllt, zu verwenden. (3) Drehbücher, Treatments, vergleichbare ...
§ 87 FFG Schlussprüfung, Kostenerstattung, Pflichtexemplar
... insbesondere, ob der neue Film die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllt. Der Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 ist ...
§ 88 FFG Aufhebung von Förderbescheiden
... durch Verwaltungsakt festzusetzen. Wird in Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 die nach § 47 zulässige Beihilfehöchstintensität überschritten und der Film sowohl von der ...
§ 96 FFG Zuerkennung
... sicherzustellen, dass der neue Film den jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 sowie im Falle der Verwendung der Förderhilfen für einen neuen programmfüllenden ...
§ 97 FFG Verwendungsmöglichkeiten
... programmfüllender Filme, die die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllen, zu verwenden. (2) Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag des ... oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen Films nach den §§ 41 bis 47 verwendet werden. (3) Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag des ...
§ 100 FFG Schlussprüfung, Pflichtexemplar
... Films insbesondere, ob der neue Film die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllt. (2) Werden die Förderhilfen für die Herstellung neuer ...
§ 101 FFG Aufhebung von Förderbescheiden
... durch Verwaltungsakt festzusetzen. Wird in Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 die nach § 47 zulässige Beihilfehöchstintensität überschritten und der Film sowohl von der ...
§ 109 FFG Zuerkennung
... dass 1. die zulässige Beihilfehöchstintensität gemäß § 47 eingehalten wird und 2. beim Verleih eines Films, der die jeweils geltenden ... 2. beim Verleih eines Films, der die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllt, eine angemessene Anzahl von Filmkopien in Orten oder räumlich ...
§ 110 FFG Verwendung
... den Verleih eines neuen Films, der die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllt, zu verwenden. (2) Die Förderhilfen dürfen verwendet werden ...
§ 113 FFG Schlussprüfung, Aufhebung von Förderbescheiden
... Wege des Verleihs verwerteten Filme den jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 entsprechen. (2) Der Bescheid über die zuerkannten Förderhilfen ist ganz oder ... durch Verwaltungsakt festzusetzen. Wird in Fällen des Absatzes 2 Nummer 3 die nach § 47 zulässige Beihilfehöchstintensität überschritten und das Vorhaben sowohl von ...
§ 117 FFG Höhe der Förderung
... Förderhilfen nach § 114 Absatz 1 dürfen unter Beachtung des § 47 höchstens betragen: 1. im Falle des § 114 Absatz 1 Nummer 1 bis zu 200.000 ...
§ 120 FFG Auszahlung, Aufhebung von Förderbescheiden
... durch Verwaltungsakt festzusetzen. Wird in Fällen des Absatzes 3 Nummer 3 die nach § 47 zulässige Beihilfehöchstintensität überschritten und die Maßnahme sowohl ...
§ 121 FFG Richtlinie zur Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
... die Digitalisierung von Filmen, die die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllen, sofern es sich nicht um internationale Kofinanzierungen handelt, und nur zum Zweck ...
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