Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 47 - Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 32; FNA: 751-24 Kernenergie
| |

§ 47 Zulassungsschein



1Wird die Bauart einer Vorrichtung nach § 45 zugelassen, so erteilt die für die Zulassung der Bauart zuständige Behörde einen Zulassungsschein. 2Der Zulassungsschein enthält die folgenden Angaben:

1.
die für den Strahlenschutz wesentlichen Merkmale der bauartzugelassenen Vorrichtung,

2.
den zugelassenen Gebrauch der bauartzugelassenen Vorrichtung,

3.
die Bezeichnung der dem Strahlenschutz dienenden Ausrüstungen der bauartzugelassenen Vorrichtung,

4.
inhaltliche Beschränkungen, Auflagen und Befristungen der Bauartzulassung,

5.
das Bauartzeichen und die Angaben, mit denen die bauartzugelassene Vorrichtung zu versehen ist,

6.
einen Hinweis auf die Pflichten des Inhabers der bauartzugelassenen Vorrichtung nach der Rechtsverordnung nach § 49 Nummer 5 und

7.
bei einer Vorrichtung, die radioaktive Stoffe enthält, Anforderungen an die Rückführung der Vorrichtung an den Inhaber der Bauartzulassung oder an die Entsorgung der Vorrichtung nach der Rechtsverordnung nach § 49 Nummer 4 und 5.



 

Zitierungen von § 47 StrlSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 StrlSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 StrlSchG Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (vom 05.06.2021)
... 4 sind die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Vollschutzanlage, 2. Nachweis über die auf Grund einer ...
§ 19 StrlSchG Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen (vom 05.06.2021)
... nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a ein Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart des Röntgenstrahlers, 3. der Nachweis, dass die für den ... die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. der Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Röntgeneinrichtung, 2. der Nachweis über die auf ...
§ 194 StrlSchG Bußgeldvorschriften (vom 05.06.2021)
... genannte Ware verbringt oder in Verkehr bringt, 9. einer vollziehbaren Auflage nach § 47 Satz 2 Nummer 4 zuwiderhandelt, 10. entgegen § 55 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Artikel 1 1. StrlSchGÄndG Änderung des Strahlenschutzgesetzes
... sind die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Vollschutzanlage, 2. Nachweis über die auf Grund einer ...