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§ 47 - Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 32; FNA: 751-24 Kernenergie
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Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 32; FNA: 751-24 Kernenergie
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§ 47 Zulassungsschein
§ 47 wird in 4 Vorschriften zitiert
1Wird die Bauart einer Vorrichtung nach § 45 zugelassen, so erteilt die für die Zulassung der Bauart zuständige Behörde einen Zulassungsschein. 2Der Zulassungsschein enthält die folgenden Angaben:
- 1.
- die für den Strahlenschutz wesentlichen Merkmale der bauartzugelassenen Vorrichtung,
- 2.
- den zugelassenen Gebrauch der bauartzugelassenen Vorrichtung,
- 3.
- die Bezeichnung der dem Strahlenschutz dienenden Ausrüstungen der bauartzugelassenen Vorrichtung,
- 4.
- inhaltliche Beschränkungen, Auflagen und Befristungen der Bauartzulassung,
- 5.
- das Bauartzeichen und die Angaben, mit denen die bauartzugelassene Vorrichtung zu versehen ist,
- 6.
- einen Hinweis auf die Pflichten des Inhabers der bauartzugelassenen Vorrichtung nach der Rechtsverordnung nach § 49 Nummer 5 und
- 7.
- bei einer Vorrichtung, die radioaktive Stoffe enthält, Anforderungen an die Rückführung der Vorrichtung an den Inhaber der Bauartzulassung oder an die Entsorgung der Vorrichtung nach der Rechtsverordnung nach § 49 Nummer 4 und 5.
Zitierungen von § 47 StrlSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 StrlSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrlSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 StrlSchG Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (vom 05.06.2021)
... 4 sind die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Vollschutzanlage, 2. Nachweis über die auf Grund einer ...
§ 19 StrlSchG Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen (vom 05.06.2021)
... nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a ein Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart des Röntgenstrahlers, 3. der Nachweis, dass die für den ... die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. der Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Röntgeneinrichtung, 2. der Nachweis über die auf ...
§ 194 StrlSchG Bußgeldvorschriften (vom 05.06.2021)
... genannte Ware verbringt oder in Verkehr bringt, 9. einer vollziehbaren Auflage nach § 47 Satz 2 Nummer 4 zuwiderhandelt, 10. entgegen § 55 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Artikel 1 1. StrlSchGÄndG Änderung des Strahlenschutzgesetzes
... sind die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Vollschutzanlage, 2. Nachweis über die auf Grund einer ...
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