§ 48 - Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV)

V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2954 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 754-29-2 Energieversorgung

§ 48 Inkrafttreten


§ 48 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2020.

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Zitierungen von § 48 1. WindSeeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 1. WindSeeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WindSeeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 1. WindSeeV Monitoring
... gegebenenfalls anzuordnende Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt nach § 48 Absatz 4 Satz 3 des Windenergieauf-See-Gesetzes oder nach § 57 Absatz 2, 3 oder 5 des ...


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