§ 48 Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
(1) 1Ausflugsfahrten sind Fahrten, die der Unternehmer mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt. 2Die Fahrt muß wieder an den Ausgangsort zurückführen. 3Die Fahrgäste müssen im Besitz eines für die gesamte Fahrt gültigen Fahrscheins sein, der die Beförderungsstrecke und das Beförderungsentgelt ausweist. 4Bei Ausflugsfahrten, die als Pauschalfahrten ausgeführt werden, genügt im Fahrschein die Angabe des Gesamtentgelts an Stelle des Beförderungsentgelts.
(2) 1Ferienziel-Reisen sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt. 2Es dürfen nur Rückfahrscheine und diese nur auf den Namen des Reisenden ausgegeben werden. 3Die Fahrgäste sind zu einem für alle Teilnehmer gleichen Reiseziel zu bringen und an den Ausgangspunkt der Reise zurückzubefördern. 4Auf der Rückfahrt dürfen nur Reisende befördert werden, die der Unternehmer zum Reiseziel gebracht hat.
(3) (aufgehoben)
(4) Die Vorschriften der
§§ 21 und
22 sind nicht anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 48 PBefG
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interne Verweise§ 2 PBefG Genehmigungspflicht (vom 01.08.2021) ... mitzuteilen. (5a) Wer Gelegenheitsverkehre in der Form der Ausflugsfahrt ( § 48 Abs. 1 ) oder der Ferienziel-Reise (§ 48 Abs. 2) plant, organisiert und anbietet, dabei ... Gelegenheitsverkehre in der Form der Ausflugsfahrt (§ 48 Abs. 1) oder der Ferienziel-Reise ( § 48 Abs. 2 ) plant, organisiert und anbietet, dabei gegenüber den Teilnehmern jedoch eindeutig zum ...
§ 61 PBefG Ordnungswidrigkeiten (vom 09.03.2023) ... Taxen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 5), g) Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen ( § 48 Abs. 1 bis 3 ) oder h) den Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen (§ 49 Abs. 2 Satz 2 und ...
Zitat in folgenden NormenFahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022) ... Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen, mit denen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ( § 48 Personenbeförderungsgesetz ) durchgeführt werden und entsprechende Führerscheine bleiben bis zum Ablauf ihrer ...
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
V. v. 15.08.2001 BGBl. I S. 2168; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.05.2012 BGBl. I S. 1042
Anlage PBefGKostV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 12.05.2012) ... § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 und § 48 Abs. 1 PBefG 50 bis 500 3. Genehmigung für die ... § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 und § 48 Abs. 2 PBefG 50 bis 500 4. Genehmigung für die ...
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.11.2007 BGBl. I S. 2569
Anhang 5. PBefRÄndV zu Artikel 5 ... § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 und § 48 Abs. 1 PBefG 50 bis 500 3. Genehmigung für die ... § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 und § 48 Abs. 2 PBefG 50 bis 500 4. Genehmigung für die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2598
Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1962
Zitate in aufgehobenen TitelnEichordnung
V. v. 12.08.1988 BGBl. I S. 1657; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 3 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 16.01.2009) ... oder Personenkraftwagen, mit denen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 Personenbeförderungsgesetz) durchgeführt werden und entsprechende Führerscheine ...
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