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Artikel 48 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
Artikel 48 Änderung des Asylgesetzes
Artikel 48 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 AsylG § 7, § 8, § 9, § 15a, § 16, § 44
Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 45 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung untersagt ist, dürfen erhoben werden, soweit dies im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist." - b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „beim Betroffenen" durch die Wörter „bei der betroffenen Person" ersetzt.
- bb)
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 2 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person", wird das Wort „er" durch das Wort „sie" und das Wort „seine" durch das Wort „ihre" ersetzt.
- ccc)
- In den Nummern 3 und 5 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.
- cc)
- In Satz 3 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.
- 2.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort „Verwendungsregelungen" durch das Wort „Verarbeitungsregelungen" ersetzt und werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person dem" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1a in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.
- c)
- Absatz 1b wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Informationen" durch das Wort „Daten" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- d)
- In Absatz 1c Satz 2 wird das Wort „Informationen" durch die Wörter „personenbezogenen Daten" und das Wort „genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- e)
- In Absatz 3 Satz 1 bis 3 werden jeweils die Wörter „und genutzt" gestrichen.
- f)
- In Absatz 4 werden die Wörter „Übermittlung und" gestrichen, wird das Wort „erfassten" durch das Wort „erhobenen", das Wort „sind" durch das Wort „ist" und das Wort „dies" durch die Wörter „die Verarbeitung dieser Daten" ersetzt.
- g)
- Absatz 6 wird aufgehoben.
- 3.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 wird das Wort „Informationen" durch das Wort „Daten" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- 4.
- In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „bis 8" durch die Angabe „bis 7" ersetzt.
- 5.
- § 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 5 wird das Wort „aufbewahrt" durch das Wort „gespeichert" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „verwenden" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.
- c)
- Absatz 3a wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 4 wird das Wort „genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- bb)
- In Satz 6 Nummer 2 wird das Wort „Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- d)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „und Nutzung" gestrichen.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- 6.
- In § 44 Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter „verändern und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 48 2. DSAnpUG-EU
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 48 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. DSAnpUG-EU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 165 11. ZustAnpV Änderung des Asylgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...
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