§ 49 Berichtigung von Bescheinigungen
Für die Berichtigung einer Bescheinigung nach Artikel 36 der
Verordnung (EU) 2019/1111 (Artikel 37 der
Verordnung (EU) 2019/1111) und für die Berichtigung einer Bescheinigung nach Artikel 47 der
Verordnung (EU) 2019/1111 (Artikel 48 Absatz 1 und 3 der
Verordnung (EU) 2019/1111) gilt
§ 319 der Zivilprozessordnung entsprechend.
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Zitat in folgenden NormenRechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 14 RPflG Kindschafts- und Adoptionssachen (vom 01.11.2024) ... nach den §§ 10 bis 15, 20, 21, 32 bis 35, 38 bis 41, 44 bis 44c, 44f, 44h, 44j und 47 bis 50 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes dem Familiengericht obliegen, bleiben ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Artikel 1 VO2019/1111-DG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes ... nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2019/1111". h) Nach der Angabe zu § 49 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 50 Widerruf von ... IV der Verordnung (EU) 2019/1111" ersetzt. 36. Die §§ 48 und 49 werden durch die folgenden §§ 48 bis 50 ersetzt: „§ 48 ... ersetzt. 36. Die §§ 48 und 49 werden durch die folgenden §§ 48 bis 50 ersetzt: „§ 48 Ausstellung von Bescheinigungen (1) ... bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar. Eine Rechtsbeschwerde findet nicht statt. § 49 Berichtigung von Bescheinigungen Für die Berichtigung einer Bescheinigung nach ...
Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
G. v. 31.01.2019 BGBl. I S. 54
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