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§ 4 - Automobilkaufleuteausbildungsverordnung (AutoKflAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Teile und Zubehör organisieren und verkaufen,
- 2.
- an Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren,
- 3.
- Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen,
- 4.
- betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen,
- 5.
- Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen,
- 6.
- Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten,
- 7.
- personalbezogene Aufgaben bearbeiten und
- 8.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 4.
- Umweltschutz.
Zitierungen von § 4 AutoKflAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AutoKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AutoKflAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage AutoKflAusbV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau
... 1 Teile und Zubehör organisieren und verkaufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) rechtliche und technische Vorgaben, betriebliche Regelungen, ... mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitarbeiterinnen unterstützen und dabei ... Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwenden b) Informationssysteme unter ... Marketing- aktivitäten planen und durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang mit Kundendaten einhalten b) ... 5 Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) bei der Unterstützung des Fahrzeughandels und -vertriebs rechtliche ... produkte im Fahrzeughandel vorbereiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) bei der Vorbereitung von Finanzdienstleistungspro- dukten die Finanzmarkt- und ... 7 Personalbezogene Aufgaben bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) die Regelungen zum Datenschutz und zur Daten- sicherheit bei der Bearbeitung ... Steuerung und Kontrolle unterstützen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter Ein- haltung der rechtlichen ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbe- triebes mit seinen Aufgaben und ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...
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