Artikel 97 des
Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom
14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch
Artikel 8b des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 19a wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:
(3) Bei Steuerpflichtigen, die
- 1.
- Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes sind, einschließlich Zweigstellen nach § 53 des Kreditwesengesetzes,
- 2.
- der Aufsicht nach § 1 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegen oder
- 3.
- Wertpapierinstitute im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes sind,
ist § 147 Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung in der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung abweichend von Absatz 2 erstmals auf Unterlagen anzuwenden, deren Aufbewahrungsfrist nach § 147 Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung in der bis einschließlich 31. Dezember 2024 geltenden Fassung am 1. Januar 2026 noch nicht abgelaufen ist."
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2026
- 2.
- § 28 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 30.10.2024
- 3.
- § 37 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „in den Absätzen 2 bis 4" durch die Wörter „in den Absätzen 2 bis 5" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „§ 90 Absatz 3 Satz 5 und 6 sowie Absatz 4 und 5," gestrichen und werden die Wörter „§ 162 Absatz 3 und 4" durch die Wörter „§ 162 Absatz 3" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „§ 90 Absatz 3 Satz 5 bis 11, § 162 Absatz 3 und 4" durch die Wörter „§ 162 Absatz 3" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 90 Absatz 3 Satz 5 und 6 sowie Absatz 4 und 5," gestrichen und werden die Wörter „§ 162 Absatz 3 und 4" durch die Wörter „§ 162 Absatz 3" ersetzt.
- d)
- Folgender Absatz 5 wird angefügt:
Ende abweichendes Inkrafttreten
Artikel 74 BEG IV Inkrafttreten ... Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 2 und 5, Artikel 4 Nummer 3 , die Artikel 8, 10 Nummer 2, Artikel 33 Nummer 1 bis 3, 5 und 6, Artikel 39 Nummer 2 und Artikel ... 36 Nummer 1 und 2 tritt am 1. November 2025 in Kraft. (10) Artikel 3 Nummer 3 und 6, Artikel 4 Nummer 2 und Artikel 66 Nummer 1 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (11) Die Artikel 59 und 61 ...
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387