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§ 4 - Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
Geltung ab 22.09.2011; FNA: 860-9-2-4 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 22.09.2011; FNA: 860-9-2-4 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- 1.
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- 2.
- Hinweise zur Navigation,
- 3.
- eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- 4.
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung V. v. 21. Mai 2019 BGBl. I S. 738 m.W.v. 25. Mai 2019
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Frühere Fassungen von § 4 BITV 2.0
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.05.2019 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung vom 21.05.2019 BGBl. I S. 738 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 BITV 2.0
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BITV 2.0 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BITV 2.0 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BITV 2.0 Erklärung zur Barrierefreiheit (vom 25.05.2019)
... oder der mobilen Anwendung mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit nach den §§ 3 und 4 enthalten. (4) Die obligatorischen Inhalte, die im Abschnitt 1 des Anhangs ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
Artikel 1 BITVuaÄndV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
... oder in Echtzeit-Raum-Repräsentationen." 3. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Anzuwendende Standards (1) Die ... nach § 5 sowie 4. weiterführende Erläuterungen. § 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache Auf der ... oder der mobilen Anwendung mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit nach den §§ 3 und 4 enthalten. (4) Die obligatorischen Inhalte, die im Abschnitt 1 des Anhangs zum ... Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen." 5. Der bisherige § 4 wird § 10. 6. Anlage 1 wird aufgehoben und durch die Angabe „Anlage 1 ...
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