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§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidVertrAnO)
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 4 ändert mWv. 4. August 2017 BMIWidVertrAnO
(1) Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 27. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3453) außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2017.
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