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§ 4 - Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung (BuTMedienMstrBAProFV)
§ 4 Prüfungsbereiche im Prüfungsteil „Betriebsmanagement"
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Prüfungsteil „Betriebsmanagement" umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Zitierungen von § 4 BuTMedienMstrBAProFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BuTMedienMstrBAProFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BuTMedienMstrBAProFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BuTMedienMstrBAProFV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... mindestens 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in den §§ 4 bis 6 genannten Prüfungsbereiche und des in § 7 genannten Prüfungsteils. ...
§ 3 BuTMedienMstrBAProFV Inhalte und Gliederung der Prüfung
... umfasst folgende Prüfungsteile: 1. „Betriebsmanagement" nach § 4 und 2. „Projektmanagement" nach § ...
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