Tools:
Update via:
Artikel 4 - CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG k.a.Abk.)
Artikel 4 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird der Zweiundvierzigste Abschnitt wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird das Wort „Übergangsvorschrift" durch das Wort „Übergangsvorschriften" ersetzt.
- 2.
- Folgender Artikel 81 wird angefügt:
„Artikel 81
§ 289b Absatz 4 und § 315b Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2018 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden."
Anzeige
Zitierungen von Artikel 4 CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 CSR-RL-UG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CSR-RL-UG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 12 CSR-RL-UG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 4 treten am 1. Januar 2019 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4_CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.htm