Artikel 4 - Cannabisgesetz (CanG)

Artikel 4 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2024 BtMVV § 1, § 3, § 4

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 7d des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird das Komma und werden die Wörter „Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten," gestrichen.

2.
In § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Cannabis," und das Wort „Dronabinol," gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 4 CanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 CanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
V. v. 14.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 37
Artikel 1 4. BtMVVÄndV
... vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 1 und 2 wird ...


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