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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.11.2024

§ 4 - Datenanalyse-Fortbildungsprüfungsverordnung (DAFPrV)

Artikel 1 V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 296, S. 2
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-84 Berufliche Bildung
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§ 4 Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren"



1Im Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren" hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, in unterschiedlichen Anwendungsszenarien Datenanalysen von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen nach kundenspezifischen Anforderungen zu planen, durchzuführen, die Ergebnisse der Datenanalysen zu bewerten und den Analyseprozess zu evaluieren. 2Dabei hat sie nachzuweisen, dass sie Anforderungen an die Datenanalyse ermitteln, geeignete Datenbestände identifizieren und aufbereiten, Analyseverfahren auswählen und anwenden sowie aus den Analyseergebnissen Erkenntnisse zur Prozessoptimierung ableiten und den Analyseprozess evaluieren kann. 3In diesem Rahmen wird aus den Inhalten der folgenden Qualifikationsschwerpunkte geprüft:

1.
Qualifikationsschwerpunkt „Anforderungen an die Datenanalyse ermitteln":

a)
Identifizieren von Kundenanforderungen unter Berücksichtigung der relevanten betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozesse und von deren Zusammenwirken im Unternehmen,

b)
Ermitteln der Fragestellung und Intention der Datenanalyse gemeinsam mit den Stakeholdern,

c)
Bewerten und Dokumentieren der Berechtigung zur Sammlung, Nutzung, Verknüpfung und Auswertung der Daten unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und ethischer Aspekte sowie

d)
Ermitteln und Dokumentieren technischer und organisatorischer Voraussetzungen für den Zugriff auf vorhandene Datenbestände, Datenarchitekturen, Datenmodelle und Auswertungsverfahren,

2.
Qualifikationsschwerpunkt „Datenanalyse betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorbereiten":

a)
Analysieren von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen und von deren Zusammenwirken im Unternehmen sowie Ableiten von Optimierungspotenzialen anhand der ermittelten Daten,

b)
Analysieren und Bereinigen vorhandener Datenbestände,

c)
Analysieren vorhandener Datenbankarchitekturen und Datenmodelle sowie Planen der Optimierung dieser Datenbankarchitekturen und Datenmodelle,

d)
Identifizieren von Schnittstellen für den Datenimport und -export,

e)
Anpassen von Datenformaten sowie

f)
Entwerfen und Testen von Regeln für den Datenfluss,

3.
Qualifikationsschwerpunkt „Daten analysieren und Ergebnisse bewerten":

a)
Einsetzen analytischer und statistischer Methoden und Algorithmen zur Datenanalyse,

b)
Einsetzen von Verfahren des maschinellen Lernens zur Datenanalyse,

c)
Bewerten, Auswählen und Einsetzen von Werkzeugen zur Datenanalyse,

d)
Auswählen geeigneter Möglichkeiten zur Visualisierung und zur Bewertung der zu analysierenden Daten,

e)
Visualisieren der zu analysierenden Daten,

f)
Bewerten der Ergebnisse der Datenanalyse und Ableiten von Verbesserungen der Analyse- und Darstellungsmethodik,

g)
Bestimmen geeigneter Programmiersprachen mit integrierten Auswertungsverfahren und Visualisierungswerkzeugen sowie Anwenden dieser Verfahren und Werkzeuge für den Datenanalyseprozess,

h)
Unterstützen bei der Steuerung von Prozessen zur Entwicklung von Simulationsmodellen und -verfahren,

i)
Anwenden von Simulationsverfahren,

j)
Anfertigen von Dokumentationen des Analyseprozesses,

k)
Interpretieren, Bewerten und Dokumentieren von Datenanalyseergebnissen sowie

l)
Aufbereiten und Vorstellen von Datenanalyseergebnissen sowie Ableiten von Empfehlungen zur Optimierung betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse,

4.
Qualifikationsschwerpunkt „Evaluation als Basis kontinuierlicher Optimierung durchführen":

a)
Bewerten und kritisches Reflektieren von Prozessschritten zur Datenanalyse sowie Initiieren von Verbesserungen,

b)
Einleiten von Maßnahmen zur Optimierung von Datenmodellen und Analyseverfahren,

c)
Dokumentieren der Evaluation von Datenanalyseprozessen und Bereitstellen der Evaluationsergebnisse im betrieblichen Wissensmanagement sowie

d)
Entwickeln von systemübergreifenden Regeln zur Überwachung und Einhaltung der Datenqualität,

5.
Qualifikationsschwerpunkt „Organisatorische und rechtliche Vorgaben":

a)
Ermitteln von Anforderungen an Datensicherheitskonzepte,

b)
Mitwirken bei der Entwicklung von Datensicherheitskonzepten,

c)
Berücksichtigen und Umsetzen von Datensicherheitskonzepten,

d)
Identifizieren und Bewerten von Risiken sowie Einleiten von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken sowie

e)
Sicherstellen der Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben sowie

6.
Qualifikationsschwerpunkt „Projektunterstützung und -koordination":

a)
Unterstützen der Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten,

b)
organisatorisches Begleiten von Projekten, insbesondere Erstellen von Projektplänen und Planen des Mitarbeitendeneinsatzes,

c)
Mitwirken bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten,

d)
projektbegleitendes Beraten von Kunden sowie Unterstützen und Beraten von Kunden in der Roll-out-Phase,

e)
Mitwirken beim Projektcontrolling, bei der Nachverfolgung von Aufgaben und beim Aufbereiten von Statusberichten sowie

f)
Planen und Umsetzen von projektbezogenen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen.



 

Zitierungen von § 4 DAFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DAFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DAFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DAFPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen des in § 3 in Verbindung mit § 4 genannten Prüfungsbereichs. (5) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt ...
§ 3 DAFPrV Inhalt der Prüfung
... und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren" nach § 4  ...
§ 6 DAFPrV Schriftliche Prüfung
... sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs nach § 4 Satz 3 situationsbezogen thematisiert werden. Die Aufgabenstellungen müssen der zu ...
§ 7 DAFPrV Mündliche Prüfung
... Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs nach § 4 berücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss führt mit der zu ...