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Artikel 4 - Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (EGKuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 0 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2015.
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