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§ 4 - Energiestatistikgesetz (EnStatG)

G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 392 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 80 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 708-34 Wirtschaftsstatistik
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§ 4 Erhebungen in der Gaswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien



(1) Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, monatlich bei allen Betreibern von Anlagen

1.
zur Gewinnung von Erdgas die Menge des gewonnenen Erdgases,

2.
zum Transport von Erdgas Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,

3.
zur Speicherung von Erdgas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
Speichersaldo am Monatsende,

b)
Speicherfüllstände am Monatsende.

(2) Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, monatlich

1.
bei allen Betreibern von Anlagen zur Gewinnung von Erdgas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
die Menge des gewonnenen Erdgases,

b)
die Menge des Eigenverbrauchs,

2.
bei allen Betreibern von Anlagen zum Transport von Erdgas oder Biogas durch Fernleitungen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
die Menge des in das Fernleitungsnetz eingespeisten Erdgases,

b)
die Menge des in das Fernleitungsnetz eingespeisten Biogases,

c)
die Menge des aus dem Fernleitungsnetz ausgespeisten Gases,

d)
die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,

e)
die Menge des Eigenverbrauchs,

3.
bei allen Betreibern von Anlagen zur Speicherung von Erdgas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
den Speichersaldo am Monatsende,

b)
die Speicherfüllstände am Monatsende,

c)
die Menge des Eigenverbrauchs.

(3) 1Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, jährlich für das Vorjahr

1.
bei allen Betreibern von Anlagen zur Gewinnung und Erzeugung von Gas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
die Menge des gewonnenen und erzeugten Gases,

b)
die Menge des abgesetzten Gases, getrennt nach Abnehmergruppen,

c)
die Erlöse aus dem Absatz von Gas, getrennt nach Abnehmergruppen,

d)
die Ein- und Ausfuhr von Erdgas nach Vertragsmengen, getrennt nach Ursprungs- und Bestimmungsstaaten,

e)
die Menge des abgefackelten Gases,

f)
die Menge des Eigenverbrauchs,

g)
die Menge der sonstigen Verluste,

2.
bei allen Betreibern von Anlagen zum Transport von Gas durch Fernleitungen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
die Menge des eingespeisten Gases,

b)
die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,

c)
die Menge des Eigenverbrauchs,

d)
die Menge der sonstigen Verluste,

3.
bei allen Betreibern von Anlagen zur Speicherung von Gas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
die Anzahl, die Art, das Arbeitsvolumen und die maximale Ausspeiseleistung der Speicher,

b)
die am Jahresende kumulierte Menge des eingespeisten Gases und die am Jahresende kumulierte Menge des ausgespeisten Gases,

c)
die Menge des Eigenverbrauchs,

d)
die Menge der sonstigen Verluste,

4.
bei allen Betreibern von Gasverteilernetzen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
die Menge des in das Gasverteilernetz eingespeisten Gases,

b)
die Menge des Eigenverbrauchs,

c)
die Menge der sonstigen Verluste,

5.
bei allen Gaslieferanten und Großhändlern Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

a)
die Ein- und Ausfuhr von Erdgas nach Vertragsmengen, getrennt nach Ursprungs- und Bestimmungsstaaten,

b)
die Menge des abgesetzten Gases, getrennt nach Abnehmergruppen,

c)
die Erlöse aus dem Absatz von Gas, getrennt nach Abnehmergruppen.

2Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a sind auch nach Gasarten getrennt zu erfassen. 3Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d und Nummer 4 Buchstabe b und c schließen Erdgasverdichterstationen mit ein. 4Die Angaben nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c schließen Kissengas mit ein. 5Die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c, Nummer 2 Buchstabe a, c und d, Nummer 3 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe a sowie Nummer 5 Buchstabe b und c sind auch länderweise zu erfassen.



 

Zitierungen von § 4 EnStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EnStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EnStatG Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche
... (§ 3), 2. in der Gaswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien ( § 4 ), 3. in der Wärmewirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien (§ ...
§ 10 EnStatG Auskunftspflicht
... zur Erzeugung für die Eigenversorgung betreiben, 3. für die Erhebung nach § 4 Absatz 1 die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die Anlagen zur Gewinnung, ... zum Transport oder zur Speicherung von Erdgas betreiben, 4. für die Erhebung nach § 4 Absatz 2 : a) die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die Anlagen ... sind und Ein- und Ausfuhr betreiben, 5. für die Erhebung nach § 4 Absatz 3 : a) die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die Anlagen ...
§ 11 EnStatG Durchführung der Erhebung, Übermittlungsfrist
... Die Erhebungen nach § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 6 werden vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. (2) Die Angaben zu ... sowie § 6 werden vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. (2) Die Angaben zu § 4 Absatz 1 sind dem Statistischen Bundesamt spätestens am 27. Tag des dem Berichtsmonat folgenden Monats ...
§ 12 EnStatG Verordnungsermächtigung (vom 26.11.2019)
... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die nach den §§ 3, 4 Absatz 3 , den §§ 5, 7 und 8 durchzuführenden Erhebungen 1. die Durchführung ... Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für die Erhebungen nach § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 6 einzelne Erhebungsmerkmale auszusetzen oder einzelne neue Erhebungsmerkmale ...
§ 13 EnStatG Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... übermittelt dem Statistischen Bundesamt die Angaben für die Erhebung nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 , soweit diese Angaben bei ihr vorhanden sind. Insoweit sieht das Statistische Bundesamt ... (5) Die für die Genehmigung oder Förderung der in den §§ 3 bis 8 genannten Anlagen zuständigen Behörden übermitteln den statistischen ...