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§ 4 - Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV)
Artikel 1 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094 (Nr. 45)
Geltung ab 15.10.2020; FNA: 751-23-1 Kernenergie
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Geltung ab 15.10.2020; FNA: 751-23-1 Kernenergie
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§ 4 Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
§ 4 wird in 11 Vorschriften zitiert
(1) Die einzulagernden radioaktiven Abfälle sind im Endlagersystem mit dem Ziel zu konzentrieren und sicher einzuschließen, die darin enthaltenen Radionuklide mindestens im Bewertungszeitraum von der Biosphäre fernzuhalten.
(2) Das vorgesehene Endlagersystem hat den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle passiv und wartungsfrei durch ein robustes, gestaffeltes System verschiedener Barrieren mit unterschiedlichen Sicherheitsfunktionen zu gewährleisten.
(3) Die wesentlichen Barrieren zum Erreichen des sicheren Einschlusses der radioaktiven Abfälle sind
- 1.
- ein oder mehrere einschlusswirksame Gebirgsbereiche oder
- 2.
- im Fall des Wirtsgesteins Kristallingestein, sofern kein einschlusswirksamer Gebirgsbereich ausgewiesen werden kann, für die jeweilige geologische Umgebung geeignete technische und geotechnische Barrieren.
(4) Der sichere Einschluss muss innerhalb der wesentlichen Barrieren nach Absatz 3 so erfolgen, dass die Radionuklide aus den radioaktiven Abfällen weitestgehend am Ort ihrer ursprünglichen Einlagerung verbleiben.
(5) 1Für die zu erwartenden Entwicklungen ist zu prüfen und darzustellen, dass im Bewertungszeitraum
- 1.
- insgesamt höchstens ein Anteil von 10-4 und
- 2.
- jährlich höchstens ein Anteil von 10-9
(6) Für die abweichenden Entwicklungen ist zu prüfen und darzustellen, dass das Endlagersystem im Bewertungszeitraum seine Funktion nach den Absätzen 1 bis 4 beibehält.
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Zitierungen von § 4 EndlSiAnfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EndlSiAnfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EndlSiAnfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 EndlSiAnfV Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs als wesentlicher Barriere
... Im Fall des § 4 Absatz 3 Nummer 1 ist für die zu erwartenden Entwicklungen im Bewertungszeitraum die Integrität des ...
§ 6 EndlSiAnfV Integrität und Robustheit der technischen und geotechnischen Barrieren als wesentliche Barrieren
... Im Fall des § 4 Absatz 3 Nummer 2 ist für die zu erwartenden Entwicklungen im Bewertungszeitraum die Integrität des ...
§ 9 EndlSiAnfV Erkundung des Endlagerstandortes
... des Gebirges im Endlagerbereich, insbesondere des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs im Fall des § 4 Absatz 3 Nummer 1 , erhalten bleiben. (3) Alle geschaffenen oder bereits bestehenden ...
§ 10 EndlSiAnfV Sicherheitskonzept
... wie das Ziel der Konzentration und des sicheren Einschlusses der radioaktiven Abfälle nach § 4 Absatz 1 erreicht werden soll. Dabei ist das gesamte Endlagersystem während der Errichtung, ... aller vorgesehenen Barrieren des Endlagersystems, insbesondere der wesentlichen Barrieren nach § 4 Absatz 3 , ihrer jeweiligen Sicherheitsfunktionen und ihres Zusammenwirkens, enthalten. Die ...
§ 11 EndlSiAnfV Auslegung des Endlagers
... insbesondere Folgendes zu umfassen: 1. die Definition der wesentlichen Barrieren nach § 4 Absatz 3 unter Berücksichtigung der Endlagergebinde, der Einlagerungstechnik und der ... der Einlagerungstechnik und der Einlagerungsgeometrie, dabei a) im Fall des § 4 Absatz 3 Nummer 1 Lage und Abmessungen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder b) im Fall des ... 1 Lage und Abmessungen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder b) im Fall des § 4 Absatz 3 Nummer 2 Spezifikationen der wesentlichen technischen und geotechnischen Barrieren, 2. die ... bei der Festlegung der Grenzen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder im Fall des § 4 Absatz 3 Nummer 2 des Einlagerungsbereichs, sind alle Ergebnisse der Erkundung des Endlagerstandortes, insbesondere ... (4) Die Verletzung des Gebirges im Endlagerbereich, und im Fall des § 4 Absatz 3 Nummer 1 insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs, mit Schächten, ...
§ 19 EndlSiAnfV Stilllegung des Endlagers
... stillzulegen, dass das Endlagersystem den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle nach § 4 während des Bewertungszeitraumes passiv und wartungsfrei gewährleistet. (2) ...
§ 21 EndlSiAnfV Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben Standort
... werden und 2. dürfen sich mögliche Austragungen von Radionukliden nach § 4 Absatz 5 und 6 für die zu erwartenden und die abweichenden Entwicklungen nicht erhöhen. (2) ...
Zitat in folgenden Normen
Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 6 EndlSiUntV Vorläufiges Sicherheitskonzept; vorläufige Auslegung des Endlagers
... des Endlagers ausreichend: 1. die Beschreibung der wesentlichen Barrieren nach § 4 Absatz 3 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung , deren grundlegende Eigenschaften und deren räumliche Erstreckung sowie die Beschreibung der ...
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... zu erwartenden Entwicklungen die Möglichkeit des sicheren Einschlusses der Radionuklide nach § 4 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung durch Zusammenwirken verschiedener Sicherheitsfunktionen innerhalb der wesentlichen Barrieren; ...
§ 9 EndlSiUntV Langzeitsicherheitsanalyse
... abdecken: 1. den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle entsprechend § 4 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung , 2. im Fall a) des § 4 Absatz 3 Nummer 1 der ... § 4 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung, 2. im Fall a) des § 4 Absatz 3 Nummer 1 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung die Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs entsprechend § 5 ... der weiteren Barrieren und sonstigen Komponenten des Endlagersystems oder b) des § 4 Absatz 3 Nummer 2 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung die Integrität und Robustheit der wesentlichen technischen und geotechnischen Barrieren ...
§ 10 EndlSiUntV Umfassende Bewertung des Endlagersystems
... erwarten ist, dass die Anforderungen an den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle nach § 4 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung erfüllt werden ...
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