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Artikel 4 - Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachKrEG k.a.Abk.)
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung ab 01.03.2020, abweichend siehe Artikel 54
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Geltung ab 01.03.2020, abweichend siehe Artikel 54
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Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung
Die Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach Satz 8 wird folgender Satz eingefügt:
„Im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes soll der Bescheid innerhalb von zwei Monaten erteilt werden." - bb)
- In dem neuen Satz 10 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 9" eingefügt.
- 2.
- Dem § 4 Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:
„Abweichend von Satz 1 können die Länder Abweichungen von den durch Rechtsverordnung im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen vorsehen." - 3.
- In § 10 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „9" durch die Angabe „10" ersetzt.
- 4.
- In § 14b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 4 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FachKrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachKrEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundesärzteordnung
V. v. 20.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 99
Artikel 1 BÄOAnlÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307 ) geändert worden ist, wird die Anlage wie folgt gefasst: „Anlage (zu § ...
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