§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
1Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach §
2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.
2Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.
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interne Verweise§ 2 FreizügG/EU Recht auf Einreise und Aufenthalt (vom 27.02.2024) ... 5. nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4 , 6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4, ... § 4, 6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4 , 7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht ...
§ 3 FreizügG/EU Familienangehörige (vom 24.11.2020) ... der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4 . (2) Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, behalten beim Tod des ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 5 SGB V Versicherungspflicht (vom 01.01.2025) ... für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist. Bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt eine ...
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 8 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2557; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte (vom 01.01.2023) ... für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist. Bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 2 EUAufhAsylRUG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU ... der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4. " b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor ... bis 5" durch die Angabe § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: § 4 Nicht erwerbstätige ... Nr. 1 bis 4" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte Nicht erwerbstätige ... Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird." 4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: § 4a Daueraufenthaltsrecht ... 3. einen Nachweis über die Lebenspartnerschaft im Fall des § 3 Abs. 6 oder des § 4 Satz 1 verlangen." 7. § 6 wird wie folgt geändert: ...
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
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