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§ 4 - Funkanlagengesetz (FuAG)

Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 148
Geltung ab 04.07.2017; FNA: 9022-14 Funkrecht
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§ 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen



(1) Funkanlagen müssen so konstruiert sein, dass Folgendes gewährleistet ist:

1.
der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie der Schutz von Gütern und der in der Richtlinie 2014/35/EU genannten Ziele in Bezug auf die Sicherheitsanforderungen, jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenze;

2.
die Erfüllung der in Anhang I der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) genannten Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit.

(2) Funkanlagen müssen zudem so gebaut sein, dass sie sowohl das Funkspektrum effektiv nutzen als auch eine effiziente Nutzung des Funkspektrums unterstützen.

(3) Funkanlagen bestimmter Kategorien oder Klassen müssen, sofern und soweit die Kommission gemäß Artikel 44 der Richtlinie 2014/53/EU dies in delegierten Rechtsakten festgelegt hat, so gebaut sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen:

1.
Sie sind mit anderem Zubehör kompatibel als den Ladenetzteilen für die in Anhang Ia Teil I der Richtlinie 2014/53/EU aufgeführten Kategorien oder Klassen von Funkanlagen, die in Absatz 4 ausdrücklich genannt sind.

2.
Sie arbeiten über Netzwerke mit anderen Funkanlagen zusammen.

3.
Sie können unionsweit über Schnittstellen des geeigneten Typs miteinander verbunden werden.

4.
Sie haben weder schädliche Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb noch bewirken sie eine missbräuchliche Nutzung von Netzressourcen, wodurch eine unannehmbare Beeinträchtigung des Dienstes verursacht würde.

5.
Sie verfügen über Sicherheitsvorrichtungen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers geschützt werden.

6.
Sie unterstützen bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug.

7.
Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die den Zugang zu Rettungsdiensten sicherstellen.

8.
Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die ihre Bedienung durch Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.

9.
Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.

(4) Funkanlagen der in Anhang Ia Teil I der Richtlinie 2014/53/EU genannten Kategorien oder Klassen müssen so konstruiert sein, dass sie den in diesem Anhang für die jeweilige Kategorie oder Klasse von Funkanlagen festgelegten Spezifikationen für Ladefunktionen entsprechen.





 

Frühere Fassungen von § 4 FuAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.05.2024Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
vom 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 148

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 FuAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FuAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FuAG Begriffsbestimmungen
... das Verfahren zur Bewertung, ob eine Funkanlage den Anforderungen des § 4 genügt; 22. „Konformitätsbewertungsstelle" eine Stelle, die ...
§ 4a FuAG Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil (vom 14.05.2024)
... Bietet ein Wirtschaftsakteur Endnutzern die Möglichkeit an, die in § 4 Absatz 4 genannten Funkanlagen zusammen mit einem Ladenetzteil zu erwerben, so hat der Wirtschaftsakteur ... ohne Ladenetzteil zu erwerben. (2) Wird eine Funkanlage im Sinne des § 4 Absatz 4 in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt, müssen die Wirtschaftsakteure ...
§ 5 FuAG Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
... beabsichtigter Kombinationen von Funkanlagen und Software mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und 2 und, soweit zutreffend, Absatz 3 zu übermitteln. Die Informationen sind vor dem ...
§ 6 FuAG Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
... Absatz 2 mit einem geringen Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und 2 und, soweit zutreffend, Absatz 3 aufweisen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der ...
§ 9 FuAG Allgemeine Pflichten des Herstellers
... dass diese so entworfen und gebaut wurden, dass sie den grundlegenden Anforderungen des § 4 Absatz 1 und 2 und, soweit zutreffend, Absatz 3 entsprechen. Zudem hat der Hersteller sicherzustellen, ... nach § 18 Absatz 1 oder 2 nachgewiesen wurde, dass die Funkanlagen den Anforderungen des § 4 genügen. Der Hersteller stellt für die Funkanlage eine ...
§ 12 FuAG Allgemeine Pflichten des Einführers (vom 14.05.2024)
... Kenntnis davon oder Grund zu der Annahme, dass die Funkanlage nicht den Anforderungen des § 4 genügt, so darf er diese Funkanlage erst in Verkehr bringen, wenn die Konformität ... Lagerungs- und Transportbedingungen die Konformität der Funkanlage mit den Anforderungen des § 4 nicht beeinträchtigen. (5) Hat der Einführer Kenntnis davon oder ... Überwachungstätigkeiten. (7) Wenn Einführer Funkanlagen im Sinne des § 4 Absatz 4 in Verkehr bringen, müssen sie dafür sorgen, dass die Funkanlage ein Etikett ...
§ 14 FuAG Pflichten des Händlers (vom 14.05.2024)
... Kenntnis davon oder Grund zu der Annahme, dass eine Funkanlage nicht den Anforderungen des § 4 genügt, so darf er diese Funkanlage erst auf dem Markt bereitstellen, wenn die ... Lagerungs- und Transportbedingungen die Konformität der Funkanlage mit den Anforderungen des § 4 nicht beeinträchtigen. (4) Hat der Händler Kenntnis davon oder ... ihm auf dem Markt bereitgestellt wurde. (6) Wenn Händler Funkanlagen im Sinne des § 4 Absatz 4 auf dem Markt bereitstellen, müssen sie dafür sorgen, dass die Funkanlage ein Etikett ...
§ 17 FuAG Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
... dass die Funkanlage den von diesen Normen oder Teilen dieser Normen abgedeckten Anforderungen des § 4  ...
§ 18 FuAG Konformitätsbewertungsverfahren (vom 14.05.2024)
... Der Hersteller hat die Konformität der Funkanlage mit den Anforderungen des § 4 Absatz 1 und 4 durch eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen: 1. die ... (2) Bei der Bewertung der Konformität von Funkanlagen mit den Anforderungen des § 4 Absatz 2 und 3 kann der Hersteller den Nachweis mit jedem der in Absatz 1 genannten ... bei der Bewertung der Konformität von Funkanlagen mit den grundlegenden Anforderungen des § 4 Absatz 2 und 3 harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union ... Nutzung zu berücksichtigen. In Bezug auf die Anforderung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 sind zusätzlich die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Nutzungen zu ... dem Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, dass die Funkanlage den Anforderungen des § 4 genügt, so stellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die ... der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die Funkanlage den Anforderungen des § 4 genügt. (6) Unterliegt eine Funkanlage mehreren Rechtsakten der ...
§ 19 FuAG CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
... Funkanlagen, deren Konformität mit den Anforderungen des § 4 im Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen wurde, sind mit der CE-Kennzeichnung zu ...
§ 20 FuAG Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen (vom 14.05.2024)
... Artikel 10 Absatz 10 Satz 3 der Richtlinie 2014/53/EU. (5) Bei Funkanlagen im Sinne des § 4 Absatz 4 müssen in der Gebrauchsanleitung die Angaben zur Ladefunktion der Funkanlagen und zu den ... der Richtlinie 2014/53/EU enthalten sein. (6) Jeder Funkanlage im Sinne des § 4 Absatz 4 , müssen die in Absatz 5 genannten Informationen außerdem auf einem Etikett ...
§ 21 FuAG Technische Unterlagen
... wie der Hersteller sicherstellt, dass die Funkanlage den grundlegenden Anforderungen des § 4 genügt. Sie enthalten zumindest die in Anhang V der Richtlinie 2014/53/EU ...
§ 24 FuAG Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen (vom 14.05.2024)
... oder 3. mindestens einer der anwendbaren grundlegenden Anforderungen nach § 4 nicht entspricht, so prüft sie, ob die Funkanlage den Anforderungen dieses ...
§ 27 FuAG Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
... zur Sicherstellung der Konformität von Funkanlagen mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 eingesetzt werden, nicht ausreichend sind, so kann die Bundesnetzagentur den Hersteller oder den ...
§ 29 FuAG Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
... Nichtkonformität darauf beruht, dass 1. die Funkanlage den Anforderungen des § 4 nicht genügt oder 2. die harmonisierten Normen, bei deren Einhaltung nach § ...
§ 38 FuAG Übergangsbestimmung (vom 14.05.2024)
... die vor dem 28. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen nach § 4 Absatz 4 , den §§ 4a, 12 Absatz 7, nach § 14 Absatz 6 und § 20 Absatz 5 und 6 nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... Gerätes oder einer Geräte- serie nach § 23 Absatz 2 FuAG in Verbindung mit § 4 FuAG bei Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen des FuAG (zusätzlich zu ... eines Gerätes in einem beauftragten Labor bei Verstoß gegen § 4 FuAG (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1) Auslagen in  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 148
Artikel 1 FuAGuaÄndG Änderung des Funkanlagengesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 4a Erwerb von Funkanlagen ohne ... und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1). 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ... festgelegten Spezifikationen für Ladefunktionen entsprechen." 4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Erwerb von Funkanlagen ohne ... (1) Bietet ein Wirtschaftsakteur Endnutzern die Möglichkeit an, die in § 4 Absatz 4 genannten Funkanlagen zusammen mit einem Ladenetzteil zu erwerben, so hat der Wirtschaftsakteur ... die Funkanlage ohne Ladenetzteil zu erwerben. (2) Wird eine Funkanlage im Sinne des § 4 Absatz 4 in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt, müssen die Wirtschaftsakteure ... Absatz 7 angefügt: „(7) Wenn Einführer Funkanlagen im Sinne des § 4 Absatz 4 in Verkehr bringen, müssen sie dafür sorgen, dass die Funkanlage ein Etikett ... Absatz 6 angefügt: „(6) Wenn Händler Funkanlagen im Sinne des § 4 Absatz 4 auf dem Markt bereitstellen, müssen sie dafür sorgen, dass die Funkanlage ein Etikett ... folgenden Absätze 5 und 6 angefügt: „(5) Bei Funkanlagen im Sinne des § 4 Absatz 4 müssen in der Gebrauchsanleitung die Angaben zur Ladefunktion der Funkanlagen und zu den ... Ia Teil II der Richtlinie 2014/53/EU enthalten sein. (6) Jeder Funkanlage im Sinne des § 4 Absatz 4 , müssen die in Absatz 5 genannten Informationen außerdem auf einem Etikett ... oder 3. mindestens einer der anwendbaren grundlegenden Anforderungen nach § 4 nicht entspricht, so prüft sie, ob die Funkanlage den Anforderungen dieses ... die vor dem 28. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen nach § 4 Absatz 4 , den §§ 4a, 12 Absatz 7, nach § 14 Absatz 6 und § 20 Absatz 5 und 6 nicht ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage 1 EMVG-FuAG-BGebV (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 1 und 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und dem Funkanlagengesetz
... oder einer Geräteserie gemäß § 23 Absatz 2 FuAG in Verbindung mit § 4 FuAG bei Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen des FuAG Nach Zeitaufwand ... eines Gerätes in einem beauftragten Labor bei Verstoß gegen § 4 FuAG In voller Höhe einschließlich der Umsatzsteuer (zusätzlich zu ...