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§ 4 - Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung (GlasappAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Herstellen von Skizzen und Fertigungszeichnungen,
- 2.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 3.
- Trennen von Glaserzeugnissen,
- 4.
- manuelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 5.
- maschinelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 6.
- Kaltbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 7.
- Herstellen von Glasapparaten,
- 8.
- Nachbehandeln von Glasapparaten,
- 9.
- Messen und Prüfen von Halbzeugen und Glasapparaten,
- 10.
- Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln,
- 11.
- Instandsetzen und Ändern von Halbzeugen und Glasapparaten und
- 12.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
(4) 1Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in den Absätzen 2 und 3 genannten Berufsbildpositionen sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
- Borosilikatglas,
- 2.
- Quarzglas oder
- 3.
- Weichglas.
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Zitierungen von § 4 GlasappAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GlasappAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GlasappAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage GlasappAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin
... 1 Herstellen von Skizzen und Fertigungszeichnungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Skizzen nach Vorgaben und Mustern, insbesondere unter Angabe von Maßen und ... 2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Arbeitsaufträge unter Berücksichtigung von Skizzen, ... 3 Trennen von Glaserzeugnissen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Aufbau und ... Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Glas vorwärmen und auf allen Bearbeitungsstufen nachwärmen b) ... Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Glas vorwärmen und auf allen Bearbeitungsstufen nachwärmen b) ... Kaltbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Glasrohre und Hohlglaskörper mit einem Durchmesser von bis zu 50 ... 7 Herstellen von Glasapparaten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Glasapparate zur Destillation herstellen b) Glasapparate für die Dosierung ... 8 Nachbehandeln von Glasapparaten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Glas technisch entspannen b) Glasapparate signieren c) Glas und ... Messen und Prüfen von Halbzeugen und Glasapparaten ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Mess- und Prüfmittel unter Berücksichtigung von Aufbau, Funktion und ... 10 Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Verfahren für Reinigungs- und Wartungsarbeiten auswählen sowie ... Instandsetzen und Ändern von Halbzeugen und Glasapparaten ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Instandsetzungs- und Änderungsaufträge von Kunden und Kundinnen nach ... Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Bedeutung der Qualitätssicherung für die Planung, Durchführung ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...
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