Tools:
Update via:
§ 4 - HNS-Gesetz (HNSG)
Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241 (Nr. 47)
Geltung ab 27.07.2021, abweichend siehe Artikel 11; FNA: 2129-68 Umweltschutz
| |
Geltung ab 27.07.2021, abweichend siehe Artikel 11; FNA: 2129-68 Umweltschutz
| |
§ 4 Mitführen der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
1Der eingetragene Eigentümer eines Schiffes nach Artikel 12 Absatz 1 des HNS-Übereinkommens 2010, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 3, hat sicherzustellen, dass die HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung an Bord mitgeführt wird. 2Der Schiffsführer eines Schiffes ist verpflichtet, die HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung an Bord mitzuführen und sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuweisen. 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die Bescheinigung nach Artikel 12 Absatz 12 Satz 1 des HNS-Übereinkommens 2010.
Anzeige
Zitierungen von § 4 HNSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HNSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HNSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 HNSG Behördliche Maßnahmen
... von § 8 des Seeaufgabengesetzes durchführen, um die Einhaltung der Pflichten nach § 4 zu überwachen. (2) Wird die HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung nicht an Bord ...
§ 12 HNSG Bußgeldvorschriften
... einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 2. entgegen § 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 4 Satz 3, nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Bescheinigung ... Bußgeldvorschrift verweist, 2. entgegen § 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Satz 3 , nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Bescheinigung an Bord mitgeführt wird, ... dass eine dort genannte Bescheinigung an Bord mitgeführt wird, 3. entgegen § 4 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 4 Satz 3, eine dort genannte Bescheinigung nicht mitführt oder ... an Bord mitgeführt wird, 3. entgegen § 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4 Satz 3 , eine dort genannte Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorweist ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4_HNSG.htm