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§ 4 - Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)

Artikel 1 G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230; zuletzt geändert durch Artikel 8f G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Geltung ab 31.08.2023, abweichend siehe Artikel 22; FNA: 210-9 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 4 Zu einer Person gespeicherte Daten



(1) Die Daten nach den Absätzen 2 und 3 einer natürlichen Person werden vom Bundeszentralamt für Steuern gespeichert, wenn diese Person eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung erhalten hat.

(2) 1Die zur Identifizierung einer natürlichen Person erforderlichen personenbezogenen Daten sind die Basisdaten. 2Einer natürlichen Person werden folgende Daten als Basisdaten zugeordnet:

1.
Identifikationsnummer,

2.
Familienname,

3.
frühere Namen,

4.
Vornamen,

5.
Doktorgrad,

6.
Tag und Ort der Geburt,

7.
Geschlecht,

8.
Staatsangehörigkeiten,

9.
gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,

10.
Sterbetag sowie

11.
Tag des Einzugs und des Auszugs.

(3) Einer natürlichen Person werden zudem folgende weitere Daten zugeordnet:

1.
Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz sowie

2.
Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr).

(4) Das Datum nach Absatz 3 Nummer 2 wird der Registermodernisierungsbehörde von gesetzlich bestimmten Registern bei Vorliegen eines Verwaltungskontakts automatisiert übermittelt und an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.



 

Zitierungen von § 4 IDNrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 IDNrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IDNrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 IDNrG Aufgaben registerführender Stellen (vom 31.08.2023)
... speichern, 2. die in diesen Registern gespeicherten Daten, die den Datenkategorien in § 4 Absatz 2 und 3 entsprechen, durch die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten nach § 4 ... 2 und 3 entsprechen, durch die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 zu ersetzen und diese im Vergleich zu den beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten ... und diese im Vergleich zu den beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 nach fachlichem Bedarf aktuell zu halten; hierbei bleiben besondere Vorschriften über die ...
§ 3 IDNrG Einrichtung und Aufgaben der Registermodernisierungsbehörde
...  2. Übermittlung der Identifikationsnummer sowie der übrigen Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 an a) registerführende Stellen in Bund und Ländern zur Erfüllung der ...
§ 5 IDNrG Zweck und Vergabe der Identifikationsnummer
... 2. dem Abgleich von Datensätzen einer natürlichen Person, die den Datenkategorien in § 4 Absatz 2 und 3 entsprechen, in verschiedenen Registern untereinander, soweit eine andere gesetzliche Vorschrift ...
§ 6 IDNrG Automatisierter Datenabruf bei der Registermodernisierungsbehörde (vom 24.07.2024)
... Stellen rufen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 die Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 bei der Registermodernisierungsbehörde ab, es sei denn, dass der Abruf bei der ... der Aufgaben nach § 2 Nummer 1 und 2 verarbeiten. (2) Die Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 sollen von einer öffentlichen Stelle bei der Registermodernisierungsbehörde zum Zwecke ... die Identifikationsnummer sowie die weiteren zur betroffenen Person gespeicherten Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 , soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben der ersuchenden Stelle erforderlich sind.  ... der ersuchenden Stelle die übrigen zur Person gespeicherten Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 , soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben der ersuchenden Stelle erforderlich sind.  ... zum Datenabruf vorliegt. Das Datenabrufersuchen darf keine Daten enthalten, die nicht in § 4 Absatz 2 bezeichnet sind. Ist eine eindeutige Identifizierung der betroffenen Person nicht ... dies der ersuchenden Stelle mit und übermittelt keine Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 . (5) Liegt zu Daten einer Person eine Auskunftssperre nach dem ...
§ 8 IDNrG Befugnisse und Verantwortlichkeiten
... S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) sicherzustellen, dass die Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 nicht unbefugt verarbeitet werden können. Die abrufende Stelle hat bei Einrichtung ...
§ 10 IDNrG Qualitätssicherung
... Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Qualitätssicherung der nach § 4 Absatz 2 und 3 gespeicherten Daten verantwortlich. (2) Die ... die konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 erlangt hat, hat die Registermodernisierungsbehörde unverzüglich hierüber zu ... von Daten berechtigte öffentliche Stelle, in deren Dateisystemen oder Registern Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 zu einer natürlichen Person gespeichert sind, ist verpflichtet, auf Verlangen der ...
§ 11 IDNrG Löschung
... Registermodernisierungsbehörde hat die Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 unverzüglich nach der Übermittlung und Protokollierung nach § 9 zu ...
§ 12 IDNrG Verordnungsermächtigung
... für Steuern nach § 3, 2. zu dem technischen Format der Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 , 3. zu den technischen Verfahren der Datenübermittlung an und durch die ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz und die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 2 und 3 des Registermodernisierungsgesetzes sowie über das Inkrafttreten der Artikel 15 und 16 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
B. v. 24.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 230
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 139b AO Identifikationsnummer (vom 15.11.2024)
... der Registermodernisierungsbehörde gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern nach § 4 Absatz 4 des Identifikationsnummerngesetzes bleibt unberührt. (9) Das Bundeszentralamt für Steuern unterrichtet die ...

E-Government-Gesetz (EGovG)
Artikel 1 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 5 EGovG Nachweisabruf; Nachweiserbringung (vom 24.07.2024)
... Das Nachweisabrufersuchen darf zusätzlich weitere Daten im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 des Identifikationsnummerngesetzes , in der Regel das Geburtsdatum, zur Validierung der Zuordnung enthalten. Zu diesem Zweck ...

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 67f SGB X Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung (vom 24.07.2024)
... Das Nachweisabrufersuchen darf zusätzlich weitere Daten im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 des Identifikationsnummerngesetzes , in der Regel das Geburtsdatum, zur Validierung der Zuordnung enthalten. Zu diesem Zweck ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293, 2024 I Nr. 292; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 6 RegMoG Änderung des AZR-Gesetzes
... Datenabruf im Sinne des § 6 Absatz 1 des Identifikationsnummerngesetzes die Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 Nummer 1 und 2 des Identifikationsnummerngesetzes an die Registerbehörde. Ebenso werden Änderungen dieser Daten nach einem automatisierten ... einem erstmaligen automatisierten Datenabruf durch die Registerbehörde die Basisdaten nach § 4 Absatz 2 des Identifikationsnummerngesetzes , um die Identifikationsnummer nach dem Identifikationsnummerngesetz erstmals den im Register ...
Artikel 19 RegMoG Änderung der Personenstandsverordnung
... oder in den beim Bundeszentralamt für Steuern zu einer Person gespeicherten Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 des Identifikationsnummerngesetzes eine Berichtigung vorgenommen werden muss. Es teilt dem in Betracht kommenden Standesamt und der ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 26 JStG 2022 Weitere Änderung der Abgabenordnung
... der Registermodernisierungsbehörde gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern nach § 4 Absatz 4 des Identifikationsnummerngesetzes bleibt ...

OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Artikel 2 OZGÄndG Änderung des E-Government-Gesetzes
... Stelle übermitteln. Das Nachweisabrufersuchen darf zusätzlich weitere Daten im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 des Identifikationsnummerngesetzes , in der Regel das Geburtsdatum, zur Validierung der Zuordnung enthalten. Zu diesem Zweck darf die ...
Artikel 8d OZGÄndG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... Stelle übermitteln. Das Nachweisabrufersuchen darf zusätzlich weitere Daten im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 des Identifikationsnummerngesetzes , in der Regel das Geburtsdatum, zur Validierung der Zuordnung enthalten. Zu diesem Zweck darf die ...