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§ 4 - Industriekaufleuteausbildungsverordnung (IndKflAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Leistungserstellung planen und koordinieren,
- 2.
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
- 3.
- Beschaffung planen und steuern,
- 4.
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- 5.
- Vertriebsprozesse umsetzen,
- 6.
- Personalprozesse umsetzen,
- 7.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen,
- 8.
- einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten und
- 9.
- einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse koordinieren.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- digitale Geschäftsprozesse im Unternehmen gestalten und
- 6.
- Zusammenarbeit, Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation gestalten.
(4) 1Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 8 und 9 genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
- Vertrieb,
- 2.
- Marketing,
- 3.
- Beschaffung,
- 4.
- Logistik,
- 5.
- Personalwirtschaft,
- 6.
- Leistungserstellung oder
- 7.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
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Zitierungen von § 4 IndKflAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 IndKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndKflAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 IndKflAusbV Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet"
... präsentieren und zu bewerten. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist das nach § 4 Absatz 4 gewählte Einsatzgebiet zugrunde zu legen. (3) Der Prüfling hat zu ...
Anlage IndKflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
... 1 Leistungserstellung planen und koordinieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) wesentliche Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben ... 2 Logistik und Lagerprozesse planen und steuern ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Ziele, Aufgaben, Objekte und Abläufe der Logistikketten erläutern ... 3 Beschaffung planen und steuern ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Bedarfe für die Leistungserstellung ermitteln und Dispositionen ... 4 Marketingmaßnahmen planen und umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes in den Markt einordnen und die ... 5 Vertriebsprozesse umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Preisermittlung und angebotsspezifische Kalkulatio- nen sowie Angebotserstellung ... 14 6 Personalprozesse umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) bei der Personalbedarfsermittlung mitwirken und Maßnahmen ableiten ... kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Geschäftsfälle und -vorgänge entsprechend der Grundsätze ... 8 einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Informationen für einsatzgebietsspezifische Anfor- derungen beschaffen, ... Aufgaben und Prozesse koordinieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) mit internen und externen Partnern einsatzgebiets- übergreifend kooperieren ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... digitale Geschäftsprozesse im Unternehmen gestalten ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) betriebliche Anwendungssysteme nutzen und deren Einsatzmöglichkeiten ... Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation gestalten ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) Zusammenarbeit mit internen und externen Ziel- gruppen durch ...
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