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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (KStoffTechAusbV)
Artikel 1 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 151, 241
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-149 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-149 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Formteile,
- b)
- Halbzeuge,
- c)
- Mehrschichtkautschukteile,
- d)
- Compound- und Masterbatchherstellung,
- e)
- Bauteile,
- f)
- Faserverbundtechnologie oder
- g)
- Kunststofffenster sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen,
- 2.
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- 3.
- Messen, Steuern, Regeln,
- 4.
- Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen,
- 5.
- Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 6.
- Fertigungsplanung und -steuerung sowie
- 7.
- Vertiefungsphase.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Formteile sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen,
- 4.
- Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen und
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Formteilen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Halbzeuge sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen,
- 4.
- Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen und
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
- 4.
- Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen.
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches,
- 2.
- Aufbereiten polymerer Werkstoffe,
- 3.
- Anwenden von Prüfverfahren und
- 4.
- Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling.
(7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauteile sind:
- 1.
- Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen,
- 2.
- Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie
- 3.
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen.
(8) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen,
- 4.
- Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
- 6.
- Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie
- 7.
- Anwenden von Prüfverfahren.
(9) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster sind:
- 1.
- Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen sowie
- 4.
- Anwenden von Prüfverfahren.
(10) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation sowie
- 7.
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse.
Zitierungen von § 4 KStoffTechAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KStoffTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KStoffTechAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 65 KStoffTechAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation ...
§ 68 KStoffTechAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation ...
Anlage 1 KStoffTechAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
... Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Polymere aus fossilen und nachwachsenden Rohstoffquellen kennen und nach ihren ... 2 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge ... 16 3 Messen, Steuern, Regeln ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Messgeräten ... technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktionen prüfen und anwenden ... 5 Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen und warten, Maßnahmen dokumentieren ... 6 Fertigungsplanung und -steuerung ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Material nach Art, Menge und Zeitpunkt bereitstellen; Materialzusammensetzung ... dokumentieren 8 7 Vertiefungsphase ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Ausbildungs- inhalte der ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Verarbeitungsverfahren, insbesondere Spritzgießen, Blasformen, ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie deren Einrichtungen an Maschinen ... polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) molekularen Aufbau von Polymeren zur Herstellung von Formteilen unterscheiden; ... von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Formgebungswerkzeuge für den Produktionseinsatz vorbereiten und ... 5 Be- und Nachbearbeiten von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Verarbeitungsverfahren, insbesondere Kalandrieren, Extrudieren, Schäumen ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Einrichtungen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik bedienen; Fehler und ... polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) molekularen Aufbau von Polymeren zur Herstellung von Halbzeugen unterscheiden; ... von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Werkzeuge vorbereiten, rüsten, reinigen, konservieren und einlagern ... 5 Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Verarbeitungsverfahren, insbesondere diskontinuier- liches oder ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik anwenden sowie deren Einrichtungen an ... Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) molekularen Aufbau von Elastomeren zur Herstellung von ... von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) a) Werkzeuge vorbereiten, rüsten, reinigen, konservieren und einlagern ... 5 Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum Trennen und Bearbeiten unterscheiden; ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches ( § 4 Absatz 6 Nummer 1 ) a) Mischverfahren auswählen und anwenden b) Farbmuster ... 2 Aufbereiten polymerer Werkstoffe ( § 4 Absatz 6 Nummer 2 ) a) Kunststoffe hinsichtlich der Verfahren zur Herstellung von Compounds und ... 3 Anwenden von Prüfverfahren ( § 4 Absatz 6 Nummer 3 ) a) technische Unterlagen für Prüfverfahren anwenden b) ... von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling ( § 4 Absatz 6 Nummer 4 ) a) Arten von Recyclingverfahren unterscheiden und auswählen b) ... und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen ( § 4 Absatz 7 Nummer 1 ) a) Füge-, Montage- und Demontagetechniken, insbesondere Fügen, ... und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen ( § 4 Absatz 7 Nummer 2 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und ... 3 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen ( § 4 Absatz 7 Nummer 3 ) a) Rohrleitungsteile und -systeme oder Bauteile und -gruppen ausmessen und Skizzen ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen ( § 4 Absatz 8 Nummer 1 ) a) Reaktionsmittel, Zuschlag- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften und ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 8 Nummer 2 ) a) Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie deren Einrichtungen an Maschinen ... polymeren Werkstoffen von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 8 Nummer 3 ) a) Faserarten und Faserhalbzeuge unterscheiden und nach Verwendung, Eigenschaften ... und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen ( § 4 Absatz 8 Nummer 4 ) a) Verfahren werkstoff- und einsatzspezifisch auswählen und anwenden b) ... Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen ( § 4 Absatz 8 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Be- und Nach- bearbeitungen durchführen b) ... 6 Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen ( § 4 Absatz 8 Nummer 6 ) a) Formgebungswerkzeuge für den Produktionseinsatz vorbereiten und ... 4 7 Anwenden von Prüfverfahren ( § 4 Absatz 8 Nummer 7 ) a) Prüfverfahren hinsichtlich Fasermaterialien und Matrixarten zur Bestimmung ... Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen ( § 4 Absatz 9 Nummer 1 ) a) Aufmaß nehmen und Skizzen erstellen b) technische Zeichnungen und ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 9 Nummer 2 ) a) Produktionsanlagen mithilfe von Prozessleittechnik- Komponenten bedienen ... und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen ( § 4 Absatz 9 Nummer 3 ) a) Kopplungen unterscheiden und herstellen b) Zusatzelemente, insbesondere ... 14 4 Anwenden von Prüfverfahren ( § 4 Absatz 9 Nummer 4 ) a) Materialeingangskontrollen durchführen und dokumentieren b) ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 10 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 10 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 10 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 10 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... von qualitätssichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 10 Nummer 5 ) a) Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfverfahren und ... 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 4 Absatz 10 Nummer 6 ) a) Informationsquellen auswählen, Informationen, auch aus englischsprachigen ... Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 4 Absatz 10 Nummer 7 ) a) Art und Umfang von Aufträgen klären, Besonderheiten und Termine mit ...
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