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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (KStoffTechAusbV)

Artikel 1 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 151, 241
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-149 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

a)
Formteile,

b)
Halbzeuge,

c)
Mehrschichtkautschukteile,

d)
Compound- und Masterbatchherstellung,

e)
Bauteile,

f)
Faserverbundtechnologie oder

g)
Kunststofffenster sowie

3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen,

2.
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,

3.
Messen, Steuern, Regeln,

4.
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen,

5.
Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,

6.
Fertigungsplanung und -steuerung sowie

7.
Vertiefungsphase.

(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Formteile sind:

1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen,

2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,

3.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen,

4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen und

5.
Be- und Nachbearbeiten von Formteilen.

(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Halbzeuge sind:

1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen,

2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,

3.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen,

4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen und

5.
Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.

(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile sind:

1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,

2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,

3.
Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,

4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und

5.
Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen.

(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung sind:

1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches,

2.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe,

3.
Anwenden von Prüfverfahren und

4.
Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling.

(7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauteile sind:

1.
Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen,

2.
Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie

3.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen.

(8) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie sind:

1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen,

2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,

3.
Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen,

4.
Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,

5.
Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,

6.
Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie

7.
Anwenden von Prüfverfahren.

(9) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster sind:

1.
Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen,

2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,

3.
Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen sowie

4.
Anwenden von Prüfverfahren.

(10) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt,

5.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,

6.
betriebliche und technische Kommunikation sowie

7.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse.



 

Zitierungen von § 4 KStoffTechAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KStoffTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KStoffTechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 65 KStoffTechAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation ...
§ 68 KStoffTechAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation ...
Anlage 1 KStoffTechAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
... Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Polymere aus fossilen und nachwachsenden Rohstoffquellen kennen und nach ihren ... 2 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge ... 16   3 Messen, Steuern, Regeln ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Messgeräten ... technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktionen prüfen und anwenden ... 5 Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen und warten, Maßnahmen dokumentieren ... 6 Fertigungsplanung und -steuerung ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Material nach Art, Menge und Zeitpunkt bereitstellen; Materialzusammensetzung ... dokumentieren 8 7 Vertiefungsphase ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Ausbildungs- inhalte der ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Verarbeitungsverfahren, insbesondere Spritzgießen, Blasformen, ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie deren Einrichtungen an Maschinen ... polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) molekularen Aufbau von Polymeren zur Herstellung von Formteilen unterscheiden; ... von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Formgebungswerkzeuge für den Produktionseinsatz vorbereiten und ... 5 Be- und Nachbearbeiten von Formteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Verarbeitungsverfahren, insbesondere Kalandrieren, Extrudieren, Schäumen ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Einrichtungen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik bedienen; Fehler und ... polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) molekularen Aufbau von Polymeren zur Herstellung von Halbzeugen unterscheiden; ... von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Werkzeuge vorbereiten, rüsten, reinigen, konservieren und einlagern  ... 5 Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Verarbeitungsverfahren, insbesondere diskontinuier- liches oder ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik anwenden sowie deren Einrichtungen an ... Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) molekularen Aufbau von Elastomeren zur Herstellung von ... von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) a) Werkzeuge vorbereiten, rüsten, reinigen, konservieren und einlagern  ... 5 Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen ( § 4 Absatz 5 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum Trennen und Bearbeiten unterscheiden; ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches ( § 4 Absatz 6 Nummer 1 ) a) Mischverfahren auswählen und anwenden b) Farbmuster ... 2 Aufbereiten polymerer Werkstoffe ( § 4 Absatz 6 Nummer 2 ) a) Kunststoffe hinsichtlich der Verfahren zur Herstellung von Compounds und ... 3 Anwenden von Prüfverfahren ( § 4 Absatz 6 Nummer 3 ) a) technische Unterlagen für Prüfverfahren anwenden b) ... von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling ( § 4 Absatz 6 Nummer 4 ) a) Arten von Recyclingverfahren unterscheiden und auswählen b) ... und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen ( § 4 Absatz 7 Nummer 1 ) a) Füge-, Montage- und Demontagetechniken, insbesondere Fügen, ... und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen ( § 4 Absatz 7 Nummer 2 ) a) manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und ... 3 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen ( § 4 Absatz 7 Nummer 3 ) a) Rohrleitungsteile und -systeme oder Bauteile und -gruppen ausmessen und Skizzen ... von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen ( § 4 Absatz 8 Nummer 1 ) a) Reaktionsmittel, Zuschlag- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften und ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 8 Nummer 2 ) a) Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie deren Einrichtungen an Maschinen ... polymeren Werkstoffen von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 8 Nummer 3 ) a) Faserarten und Faserhalbzeuge unterscheiden und nach Verwendung, Eigenschaften ... und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen ( § 4 Absatz 8 Nummer 4 ) a) Verfahren werkstoff- und einsatzspezifisch auswählen und anwenden b) ... Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen ( § 4 Absatz 8 Nummer 5 ) a) manuelle und maschinelle Be- und Nach- bearbeitungen durchführen b) ... 6 Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen ( § 4 Absatz 8 Nummer 6 ) a) Formgebungswerkzeuge für den Produktionseinsatz vorbereiten und ... 4 7 Anwenden von Prüfverfahren ( § 4 Absatz 8 Nummer 7 ) a) Prüfverfahren hinsichtlich Fasermaterialien und Matrixarten zur Bestimmung ... Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen ( § 4 Absatz 9 Nummer 1 ) a) Aufmaß nehmen und Skizzen erstellen b) technische Zeichnungen und ... verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik ( § 4 Absatz 9 Nummer 2 ) a) Produktionsanlagen mithilfe von Prozessleittechnik- Komponenten bedienen  ... und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen ( § 4 Absatz 9 Nummer 3 ) a) Kopplungen unterscheiden und herstellen b) Zusatzelemente, insbesondere ... 14 4 Anwenden von Prüfverfahren ( § 4 Absatz 9 Nummer 4 ) a) Materialeingangskontrollen durchführen und dokumentieren b) ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 10 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 10 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 10 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 10 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... von qualitätssichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 10 Nummer 5 ) a) Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfverfahren und ... 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 4 Absatz 10 Nummer 6 ) a) Informationsquellen auswählen, Informationen, auch aus englischsprachigen ... Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse ( § 4 Absatz 10 Nummer 7 ) a) Art und Umfang von Aufträgen klären, Besonderheiten und Termine mit ...