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§ 4 - Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung (KrWaffUnbrUmgV)
V. v. 10.08.2018 BGBl. I S. 1318 (Nr. 30)
Geltung ab 01.09.2018; FNA: 190-1-7 Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz
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Geltung ab 01.09.2018; FNA: 190-1-7 Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz
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§ 4 Verbote
§ 4 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Kindern und Jugendlichen ist der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen verboten.
(2) Der Umgang mit einer fahrfähigen unbrauchbar gemachten Kriegswaffe der Nummer 24 der Kriegswaffenliste oder mit einer fahrfähigen unbrauchbar gemachten Panzerhaubitze der Nummer 31 der Kriegswaffenliste ist verboten.
(3) 1Es ist verboten,
- 1.
- eine unbrauchbar gemachte Kriegswaffe der Nummern 29, 30, 37 oder 46 der Kriegswaffenliste für Dritte erkennbar zu führen oder
- 2.
- mit einer fahrfähigen unbrauchbar gemachten Kriegswaffe der Nummern 25 bis 28, 31 - ausgenommen fahrfähige unbrauchbar gemachte Panzerhaubitzen - und 33 der Kriegswaffenliste umzugehen.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall eine Ausnahme von den Verboten der Absätze 1 bis 3 genehmigen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Zitierungen von § 4 KrWaffUnbrUmgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KrWaffUnbrUmgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrWaffUnbrUmgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 KrWaffUnbrUmgV Erlaubnispflicht
... Wer abweichend von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 mit einer dort genannten fahrfähigen unbrauchbar gemachten Kriegswaffe innerhalb eigenen oder ...
§ 6 KrWaffUnbrUmgV Zuverlässigkeit
... überlassen werden, die zum Umgang mit dieser nicht berechtigt sind; 2. die gegen § 4 oder die Umgangsregeln im Sinne des § 9 verstoßen haben. (2) Zur ...
§ 11 KrWaffUnbrUmgV Weitere Maßnahmen
... Wird eine Genehmigung nach § 4 Absatz 4 oder § 7 Absatz 2 oder eine Erlaubnis nach § 5 zurückgenommen oder widerrufen, so ...
§ 16 KrWaffUnbrUmgV Ordnungswidrigkeiten
... von Kriegswaffen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 2 mit einer dort genannten unbrauchbar gemachten Kriegswaffe oder Panzerhaubitze umgeht, ... genannten unbrauchbar gemachten Kriegswaffe oder Panzerhaubitze umgeht, 2. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 eine dort genannte unbrauchbar gemachte Kriegswaffe für Dritte führt, 3. ... dort genannte unbrauchbar gemachte Kriegswaffe für Dritte führt, 3. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 mit einer dort genannten unbrauchbar gemachten Kriegswaffe umgeht, 4. entgegen § 9 ...
§ 17 KrWaffUnbrUmgV Übergangsvorschriften
... haben, haben spätestens bis zum Ablauf des 28. Februar 2019 eine Genehmigung nach § 4 Absatz 4 zu beantragen. Bis zur bestandskräftigen oder rechtskräftigen Entscheidung ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Anlage BMWKBGebKAIV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... 68 2 Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse nach § 4 Absatz 4 , § 5 Absatz 1 oder § 7 Absatz 2 KrWaffUnbrUmgV 304 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4_KrWaffUnbrUmgV.htm