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§ 4 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2959 (Nr. 46)
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 705-3 Leistungspflicht der Wirtschaft
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Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 705-3 Leistungspflicht der Wirtschaft
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§ 4 Risikomanagement
§ 4 wird in 9 Vorschriften zitiert
(1) 1Unternehmen müssen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten (§ 3 Absatz 1) einrichten. 2Das Risikomanagement ist in alle maßgebliche Geschäftsabläufe durch angemessene Maßnahmen zu verankern.
(2) Wirksam sind solche Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren, wenn das Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen hat.
(3) 1Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens dafür zuständig ist, das Risikomanagement zu überwachen, etwa durch die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten. 2Die Geschäftsleitung hat sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeit der zuständigen Person oder Personen zu informieren.
(4) Das Unternehmen hat bei der Errichtung und Umsetzung seines Risikomanagementsystems die Interessen seiner Beschäftigten, der Beschäftigten innerhalb seiner Lieferketten und derjenigen, die in sonstiger Weise durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens oder durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens in seinen Lieferketten in einer geschützten Rechtsposition unmittelbar betroffen sein können, angemessen zu berücksichtigen.
Zitierungen von § 4 LkSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LkSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LkSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 LkSG Sorgfaltspflichten
... Die Sorgfaltspflichten enthalten: 1. die Einrichtung eines Risikomanagements ( § 4 Absatz 1 ), 2. die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3), ... (§ 4 Absatz 1), 2. die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit ( § 4 Absatz 3 ), 3. die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5), ...
§ 6 LkSG Präventionsmaßnahmen
... 1. die Beschreibung des Verfahrens, mit dem das Unternehmen seinen Pflichten nach § 4 Absatz 1 , § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 3 bis 5, sowie den §§ 7 bis 10 nachkommt, ...
§ 9 LkSG Mittelbare Zulieferer; Verordnungsermächtigung
... Unternehmen muss nach Maßgabe des Absatzes 3 sein bestehendes Risikomanagement im Sinne von § 4 anpassen. (3) Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine ...
§ 10 LkSG Dokumentations- und Berichtspflicht
... Unternehmen identifiziert hat, 2. was das Unternehmen, unter Bezugnahme auf die in den §§ 4 bis 9 beschriebenen Maßnahmen, zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten unternommen hat; ...
§ 14 LkSG Behördliches Tätigwerden; Verordnungsermächtigung
... Ermessen, a) um die Einhaltung der Pflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie ... geltend macht, a) infolge der Nichterfüllung einer in den §§ 3 bis 9 enthaltenen Pflicht in einer geschützten Rechtsposition verletzt zu sein oder ...
§ 15 LkSG Anordnungen und Maßnahmen
... Anordnungen und Maßnahmen, um Verstöße gegen die Pflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern. Sie kann insbesondere ...
§ 16 LkSG Betretensrechte
... aus denen sich ableiten lässt, ob die Sorgfaltspflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 eingehalten wurden, einzusehen und zu ...
§ 17 LkSG Auskunfts- und Herausgabepflichten
... 2. die Angaben und Nachweise über die Erfüllung der Pflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 und 3. die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse des ... der internen Prozesse des Unternehmens zur Erfüllung der Pflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 zuständigen Personen. (3) Wer zur Auskunft nach Absatz 1 ...
§ 24 LkSG Bußgeldvorschriften
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Festlegung getroffen ist, 2. entgegen ...
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