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§ 4 - Maler- und Lackiererausbildungsverordnung (MalerLackAusbV)

V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2300 (Nr. 40)
Geltung ab 01.08.2021; FNA: 7110-6-136 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen

a)
Gestaltung und Instandhaltung,

b)
Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik,

c)
Kirchenmalerei und Denkmalpflege,

d)
Bauten- und Korrosionsschutz oder

e)
Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sowie

3.
fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen,

2.
Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,

3.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,

4.
Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,

5.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie Bearbeiten von Bauteilen,

6.
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,

7.
Herstellen, Bearbeiten, Beschichten, Bekleiden, Gestalten und Instandhalten von Oberflächen,

8.
Durchführen von Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten sowie

9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.

(3) 1Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung sind:

1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen, sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,

2.
Entwerfen und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und Fassadengestaltung,

3.
Gestalten von Oberflächen mit Mustern, mit durch Werkzeuge oder Geräte hergestellten Strukturen (Werkzeugstrukturen) und Beschichtungsstoffen,

4.
Verlegen von Wand-, Decken- und Bodenbelägen sowie Bekleiden von Decken und Wänden,

5.
Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln,

6.
Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz sowie zum Brandschutz,

7.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Decken-, Wand- und Bodenflächen sowie

8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.

2Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 7 erfolgt im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.

(4) 1Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik sind:

1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,

2.
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen für Energieeffizienzmaßnahmen im Innen- und Außenbereich,

3.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Erstellen von Wärmedämm-Verbundsystemen,

4.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Auftragen von Wärmedämmputzen,

5.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Montieren von System- und Fertigelementen,

6.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen,

7.
Gestalten der Oberflächen von Fassaden und Räumen sowie

8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.

2Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 3 bis 7 erfolgt im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.

(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege sind:

1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,

2.
Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen,

3.
Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken,

4.
Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege,

5.
Ausführen von Reproduktionen von historischen Objekten und Rekonstruktionen an historischen Räumen und Objekten, unter Berücksichtigung von Untergründen, nach historischen Vorlagen sowie

6.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.

(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz sind:

1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,

2.
Einrichten von Baustellen sowie Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,

3.
Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an und in Bauwerken sowie an zu beschichtenden Anlagen, auch jeweils deren Bestandteilen,

4.
Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen an Metallen,

5.
Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen von Bauwerken und Bauteilen aus Beton,

6.
Aufbringen von Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen sowie

7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.

(7) 1Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sind:

1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,

2.
Ausführen von Ausbau- und Montagearbeiten,

3.
Montieren und Gestalten von Systemelementen und Fertigteilen, einschließlich Unterkonstruktionen,

4.
Verarbeiten von Dämm- und Isolierstoffen,

5.
Vorbereiten und Herstellen von Untergründen und Oberflächen, insbesondere Putzoberflächen, für die weitere Gestaltung,

6.
Ausführen von Raum- und Fassadengestaltungen sowie

7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.

2Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 2 bis 6 erfolgt im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.

(8) Die Berufsbildpositionen, die im Zusammenhang mit den in Absätzen 2 bis 7 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten zu vermitteln sind, sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie

4.
digitalisierte Arbeitswelt.



 

Zitierungen von § 4 MalerLackAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MalerLackAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MalerLackAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage MalerLackAusbV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
...  Gestalten von kunden- orientierten Arbeitsprozessen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Kundenanforderungen und Arbeitsaufträge erfassen, Vorgaben auf ... Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeits- aufgaben ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen, Siche- rungsmaßnahmen ... Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische ... und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und instand halten b) ... und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie Bearbeiten von Bauteilen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Beschichtungs-, Belags- und ... Prüfen, Bewerten und Vor- bereiten von Untergründen ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungs- möglichkeiten ... Beschichten, Bekleiden, Gestalten und Instandhalten von Oberflächen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Farbtöne mischen und nachmischen b) Beschichtungen, insbesondere durch ... Durchführen von Putz-, Dämm- und Trockenbau- arbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes ... sichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen b) durchgeführte ... prozessen, sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Kunden beraten und über das betriebliche Leis- tungsspektrum informieren ... und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und Fassadengestaltung ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Raumkonzepte und Fassadengestaltungen unter Berücksichtigung der ... hergestellten Strukturen (Werkzeugstrukturen) und Beschichtungsstoffen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Werkzeuge zum Herstellen von Oberflächeneffekten und Strukturen ... Decken- und Bodenbelägen sowie Bekleiden von Decken und Wänden ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Werk- und Hilfsstoffe auswählen und prüfen b) Verlegepläne ... Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Entwürfe für kommunikative und dekorative Gestal- tungen, insbesondere ... von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz sowie zum Brandschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) Werk- und Hilfsstoffe auswählen und prüfen b) durch ... Energieeffizienzmaßnahmen an Decken-, Wand- und Bodenflächen ( § 4 Absatz 3 Nummer 7 ) a) Systemelemente und Fertigteile einschließlich Unter- konstruktionen ... sichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden ( § 4 Absatz 3 Nummer 8 ) a) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und doku- mentieren b) ... prozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Kunden beraten und über das betriebliche Leis- tungsspektrum informieren ... für Energieeffizienzmaßnahmen im Innen- und Außenbereich ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) bauliche Gegebenheiten, insbesondere unter Be- rücksichtigung eingebundener ... durch Erstellen von Wärmedämm- Verbundsystemen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Wärmedämm-Verbundsysteme entsprechend der Windlastzonen, ... an Außenflächen durch Auftragen von Wärmedämmputzen ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Maschinen und technische Anlagen auswählen und anwenden b) ... an Außenflächen durch Montieren von System- und Fertigelementen ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) Unterkonstruktionen montieren und Dämmstoffe anbringen b) ... von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen ( § 4 Absatz 4 Nummer 6 ) a) energetische Ertüchtigung der Innenflächen, insbe- sondere durch ... der Oberflächen von Fassaden und Räumen ( § 4 Absatz 4 Nummer 7 ) a) Gestaltungsprinzipien anwenden, Wirkung beur- teilen b) Geräte, ... sichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden ( § 4 Absatz 4 Nummer 8 ) a) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und doku- mentieren b) ... prozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Kunden beraten und über das betriebliche Leis- tungsspektrum informieren ... von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Gefahrenpotentiale von historischen Werk- und Hilfsstoffen erkennen und ... Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Werk- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge, Geräte und Maschinen ... von Instand- setzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) a) Probenentnahmen für nachfolgende naturwissen- schaftliche Untersuchungen ... unter Berücksichtigung von Untergründen, nach historischen Vorlagen ( § 4 Absatz 5 Nummer 5 ) a) historische Räume und Objekte erfassen und dar- stellen b) ... sichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden ( § 4 Absatz 5 Nummer 6 ) a) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und doku- mentieren b) ... prozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben ( § 4 Absatz 6 Nummer 1 ) a) Kunden beraten und über das betriebliche Leis- tungsspektrum informieren ... und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen ( § 4 Absatz 6 Nummer 2 ) a) Anlagen und Geräte zur Klimatisierung, technischen Belüftung und ... sowie an zu beschichtenden Anlagen, auch jeweils deren Bestandteilen ( § 4 Absatz 6 Nummer 3 ) a) Bauwerksabdichtungen an erdberührten Bauteilen sowie an begeh- und ... von Korrosions- schutzmaßnahmen an Metallen ( § 4 Absatz 6 Nummer 4 ) a) Gefahrenpotentiale bei Korrosionsschutzarbeiten, insbesondere bei der ... und Instandsetzungsmaßnahmen von Bauwerken und Bauteilen aus Beton ( § 4 Absatz 6 Nummer 5 ) a) Betonarten und -qualitäten unterscheiden b) Schadensdiagnosen ... von Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen ( § 4 Absatz 6 Nummer 6 ) a) Sicherheitskonzepte erfassen, auf Umsetzbarkeit prüfen b) ... sichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden ( § 4 Absatz 6 Nummer 7 ) a) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und do- kumentieren b) Probe- ... prozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben ( § 4 Absatz 7 Nummer 1 ) a) Kunden beraten und über das betriebliche Leis- tungsspektrum informieren ... 2 Ausführen von Ausbau- und Montagearbeiten ( § 4 Absatz 7 Nummer 2 ) a) Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes ... Systemelementen und Fertigteilen, einschließlich Unterkonstruktionen ( § 4 Absatz 7 Nummer 3 ) a) Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes ... 4 Verarbeiten von Dämm- und Isolierstoffen ( § 4 Absatz 7 Nummer 4 ) a) Dämm- und Isolierstoffe auswählen b) Dämmungen und ... insbesondere Putzoberflächen, für die weitere Gestaltung ( § 4 Absatz 7 Nummer 5 ) a) Entkopplungsmaterialien und Putzträger zur Über- brückung ... 6 Ausführen von Raum- und Fassadengestaltungen ( § 4 Absatz 7 Nummer 6 ) a) Beschichtungs-, Putz-, Stuck- und Spachtelarbeiten ausführen b) Putz- ... sichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden ( § 4 Absatz 7 Nummer 7 ) a) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und doku- mentieren b) ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 8 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 8 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 8 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 8 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...