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§ 4 - Maßschuhmacherausbildungsverordnung (MaßschuhmAusbV)
V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 622 (Nr. 18)
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-130 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-130 Handwerk im Allgemeinen
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Maßschuhe oder
- b)
- Schaftbau und
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
- 2.
- Entwerfen von Grundmodellen,
- 3.
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 4.
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 5.
- Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken,
- 6.
- Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
- 7.
- Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten und
- 8.
- Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe sind:
- 1.
- Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen,
- 2.
- Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen,
- 3.
- Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen und
- 4.
- Anfertigen von fußgerechten Schuhzurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau sind:
- 1.
- Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen,
- 2.
- Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen,
- 3.
- Vorrichten von Schaftteilen und
- 4.
- Montieren von Schaftteilen.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Verkaufen von Dienstleistungen und Waren,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
- 9.
- Nachhaltigkeit.
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Zitierungen von § 4 MaßschuhmAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MaßschuhmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MaßschuhmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage MaßschuhmAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
... und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Werkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen hin- sichtlich Funktion und ... 2 Entwerfen von Grundmodellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Arten und Aufbau von Schuhtypen unterscheiden b) Längen- und ... Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Lederarten unterscheiden, Leder nach Gerbverfahren und Verwendungszweck ... 4 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Skizzen und technische Zeichnungen erstellen und anwenden b) Messpunkte ... 5 Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Werk- und Hilfsstoffe sowie Befestigungsarten auf- tragsbezogen auswählen ... Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungs- organe ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Aufbau und Funktion von Stütz- und Bewegungsor- ganen, insbesondere von ... von Reparatur- und Änderungsarbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Reparatur- und Änderungsaufträge annehmen und dokumentieren b) ... Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf ... 1 Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Schuhtypen, Leistenformen und -sortimente sowie Absatz- und Spitzensprengungen ... von Einbauelementen und von Bodenteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Kappenmodelle erstellen und zuschneiden b) Einbauelemente rangieren, ... von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Schäfte unter Berücksichtigung der Schuhart zwi- cken, insbesondere ... Schuh- zurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Konfektionsschuhe nach Arbeitsauftrag auswählen und umarbeiten b) ... 1 Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Schuhtypen unterscheiden, Schaftmodelle bestim- men, zeichnen und die ... von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Schablonen und Schnittmuster von Obermaterial und Futter detaillieren und ... 10 3 Vorrichten von Schaftteilen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Schaftflächen gestalten, insbesondere mit Ziernäh- ten, durch ... 8 4 Montieren von Schaftteilen ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Schaft- und Futterteile zusammenfügen b) Hand- und Maschinennähte ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung er- greifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 5 Nummer 5 ) a) Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Durch- führbarkeit ... 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 4 Absatz 5 Nummer 6 ) a) Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten b) auftragsbezogene Daten ... 7 Verkaufen von Dienst- leistungen und Waren ( § 4 Absatz 5 Nummer 7 ) a) Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, trend- und produktspezifische ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 5 Nummer 8 ) a) Ziele, Aufgaben und Instrumente der qualitäts- sichernden Maßnahmen ... 2 9 Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 9 ) a) bei Einkauf und Herstellung Ursprung und Herkunft der Werk- und Hilfsstoffe im ...
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