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Artikel 4
Mail bei Änderungen
Artikel 4 - Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (NHG 2020
k.a.Abk.
)
G. v. 27.03.2020
BGBl. I S. 556
(
Nr. 14
); Geltung ab 01.01.2020
3 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 1 Vorschrift zitiert
Artikel 3
←
→
Schlussformel
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Artikel 3
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Schlussformel
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