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Artikel 4 - Paketboten-Schutz-Gesetz (PaketbSG k.a.Abk.)
Artikel 4 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
In § 150 Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird das Wort „, für" durch die Wörter „und für" ersetzt und werden die Wörter „und für die Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages durch Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind und im Auftrag eines anderen Unternehmers adressierte Pakete befördern, gilt § 28e Absatz 3g des Vierten Buches" gestrichen.
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Zitierungen von Artikel 4 Paketboten-Schutz-Gesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PaketbSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PaketbSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 PaketbSG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 2 und 4 treten am 1. Januar 2026 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1604
Artikel 6 PsychThAusbRefG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1602 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 3 wird ...
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