§ 4 Vorbehaltene Tätigkeiten
(1)
1Pflegerische Aufgaben nach Absatz 2 dürfen beruflich nur von Personen mit einer Erlaubnis nach
§ 1 durchgeführt werden.
2Ruht die Erlaubnis nach
§ 3 Absatz 3 Satz 1, dürfen pflegerische Aufgaben nach Absatz 2 nicht durchgeführt werden.
(2) Die pflegerischen Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 umfassen
- 1.
- die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a,
- 2.
- die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b sowie
- 3.
- die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d.
(3) Wer als Arbeitgeber Personen ohne eine Erlaubnis nach
§ 1 oder Personen, deren Erlaubnis nach
§ 3 Absatz 3 Satz 1 ruht, in der Pflege beschäftigt, darf diesen Personen Aufgaben nach Absatz 2 weder übertragen noch die Durchführung von Aufgaben nach Absatz 2 durch diese Personen dulden.
Frühere Fassungen von § 4 PflBG
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interne Verweise§ 44 PflBG Dienstleistungserbringende Personen (vom 16.12.2023) ... die Berufsbezeichnung nach § 1 ohne Erlaubnis und dürfen die Tätigkeiten nach § 4 Absatz 2 ausüben. (2) Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der ... nach § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 ohne Erlaubnis und dürfen die Tätigkeiten nach § 4 Absatz 2 ausüben. (3) Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der ...
§ 48a PflBG Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung (vom 16.12.2023) ... berufliche Tätigkeit nach Nummer 1 eine oder mehrere der vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. ... 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung fallen. ...
§ 57 PflBG Bußgeldvorschriften (vom 16.12.2023) ... 58 Absatz 1 oder Absatz 2 eine dort genannte Berufsbezeichnung führt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3, als selbstständig erwerbstätige Person eine ... erwerbstätige Person eine dort genannte Aufgabe durchführt, 3. entgegen § 4 Absatz 3 , auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3, einer dort genannten Person eine dort genannte Aufgabe ...
Zitat in folgenden NormenPflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
§ 16 PflAPrV Praktischer Teil der Prüfung (vom 16.12.2023) ... Pflege. Wesentliches Prüfungselement sind die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 des Pflegeberufegesetzes . (3) Die Prüfungsaufgabe soll insbesondere den Versorgungsbereich ...
§ 37 PflAPrV Praktischer Teil der Prüfung (vom 01.01.2025) ... Pflege und bezieht sich insbesondere auf die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 des Pflegeberufegesetzes . Die zu prüfende Person zeigt die erworbenen Kompetenzen im Bereich einer ...
Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV)
V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 336
§ 2 6. PflegeArbbV Mindestentgelt ... eine Qualifikation verfügen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. (4) Das Mindestentgelt nach Absatz 1 wird auch für Wegezeiten zwischen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes ... „(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 1b. In § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ... berufliche Tätigkeit nach Nummer 1 eine oder mehrere der vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. ... nach § 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung fallen. ... nach § 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnFünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)
V. v. 20.04.2022 BAnz AT 26.04.2022 V1
§ 2 5. PflegeArbbV Mindestentgelt ... eine Qualifikation verfügen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. (4) Das Mindestentgelt nach Absatz 1 wird auch für Wegezeiten zwischen ...
Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (4. PflegeArbbV)
V. v. 22.04.2020 BAnz AT 28.04.2020 V2
§ 2 4. PflegeArbbV Mindestentgelt ... eine Qualifikation verfügen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. (4) Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen ...
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