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§ 4 - Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV)

§ 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins



(1) Der Verein hat einen Bericht einzureichen, der einen Überblick über seine satzungsmäßigen Tätigkeiten im Bereich der Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung gibt.

(2) 1Das Bundesamt für Justiz kann verlangen, dass der Verein seine Aufklärungs- und Beratungstätigkeit nach Absatz 1 durch dafür verwendetes Informationsmaterial zur Verbraucheraufklärung nachweist. 2Es kann auch verlangen, dass der Verein Unterlagen über durchgeführte Beratungen von Verbrauchern vorlegt, die folgende Angaben zu den einzelnen Beratungen enthalten:

1.
das Datum, an dem die Beratung stattgefunden hat,

2.
den Vornamen und den Nachnamen des Beraters, der die Beratung durchgeführt hat,

3.
die Angaben über den Ort, die Art und die Dauer der Beratung und

4.
den Gegenstand und das Ergebnis der Beratung, insbesondere die vorgeschlagene Problemlösung.

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Zitierungen von § 4 QEWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 QEWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in QEWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 QEWV Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände (vom 13.10.2023)
... nach § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 3 Satz 1, 7. einen Bericht nach § 4 Absatz 1 über die Tätigkeiten des Vereins, 8. die Angaben zur sachlichen und ... nach § 2 Absatz 2 und 3 Satz 2 und 3, § 3 Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4, § 4 Absatz 2 , § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz ...
§ 5 QEWV Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
... anzugeben: 1. den Ort, an dem er seine satzungsmäßigen Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 betreibt, unter Angabe der Beratungszeiten, 2. die Anzahl und die berufliche ...
§ 9 QEWV Verfahren zur Überprüfung der Eintragung (vom 13.10.2023)
... Angaben nach Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 2 bis 4 und den §§ 4 bis 6 können nur für einen Zeitpunkt oder Zeitraum verlangt werden, der nach dem ...