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Artikel 4 - Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022 k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2022.

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