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§ 4 - Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung (StmStbAusbV)

V. v. 13.04.2018 BGBl. I S. 447 (Nr. 13)
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-129 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

a)
Steinmetzarbeiten oder

b)
Steinbildhauerarbeiten sowie

3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen,

2.
Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,

3.
Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,

4.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Anlagen,

5.
Be- und Verarbeiten von Metallen, Kunst- und Hilfsstoffen,

6.
Herstellen und Bearbeiten von Werkstücken aus Blöcken und Platten,

7.
Herstellen von Profilen,

8.
Herstellen von eingesetzten Flächen und Einlegearbeiten,

9.
Herstellen von Schriften, Symbolen und Ornamenten,

10.
Herstellen von Bauteilen aus mineralisch gebundenen Materialien,

11.
Verarbeiten von künstlich hergestellten Steinen,

12.
Verlegen und Versetzen von Platten und Fliesen sowie Versetzen von Werkstücken,

13.
Einsetzen von programmierbaren Maschinen sowie

14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden und Kundinnen.

(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten sind:

1.
Verlegen von Bodenbelägen und Versetzen von Treppen,

2.
Versetzen und Verankern von Bauteilen und Fassaden,

3.
Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen und Grabanlagen sowie

4.
Instandhalten und Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen.

(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten sind:

1.
Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen,

2.
Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen sowie

3.
Instandsetzen und Restaurieren von Bildhauerarbeiten.

(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und

4.
Umweltschutz.



 

Zitierungen von § 4 StmStbAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 StmStbAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StmStbAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage StmStbAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
...  Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen entgegennehmen und ... Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Arbeitsabläufe festlegen und dabei ergonomische, ökologische, ... Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen und ergonomische ... Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Anlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und warten b) ... und Verarbeiten von Metallen, Kunst- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Hilfsstoffe, insbesondere Dichtungs-, Klebe- und Anstrichmittel, nach ... und Bearbeiten von Werkstücken aus Blöcken und Platten ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) natürliche und künstliche Steine unterscheiden und auswählen  ...   4 7 Herstellen von Profilen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Profile unterscheiden und auswählen b) Schablonen herstellen und Formen ... von eingesetzten Flächen und Einlegearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) eingesetzte Flächen nach Vorgaben, insbesondere durch Ausfräsen, ... 9 Herstellen von Schriften, Symbolen und Ornamenten ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Schriften, Symbole und Ornamente unterscheiden und auswählen b) ... von Bauteilen aus mineralisch gebundenen Materialien ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) mineralisch gebundene Materialien unterscheiden und auswählen b) ... 11 Verarbeiten von künstlich hergestellten Steinen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) künstlich hergestellte Steine hinsichtlich ihrer Zusam- mensetzung und ... und Versetzen von Platten und Fliesen sowie Versetzen von Werkstücken ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Steine, Fliesen und Platten unterscheiden, lagern und nach Verwendungszweck ... 13 Einsetzen von programmierbaren Maschinen ( § 4 Absatz 2 Nummer 13 ) a) Einsatz von programmierbaren Maschinen für die Herstellung von Produkten ... Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden und Kundinnen ( § 4 Absatz 2 Nummer 14 ) a) eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen b) durchgeführte ... von Bodenbelägen und Versetzen von Treppen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Bodenbeläge nach Vorgaben und Gestaltungsmerk- malen in unterschiedlichen ... 2 Versetzen und Verankern von Bauteilen und Fassaden ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Gestaltungsmerkmale unterscheiden und anwenden sowie Versetztechniken für ... Herstellen und Versetzen von Denkmalen und Grabanlagen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Denkmale und Grabanlagen nach Vorgaben, insbe- sondere nach ... und Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Zustand von Bauwerken und Denkmalen feststellen sowie Verschmutzungszustand und ... 1 Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Entwürfe entwickeln und in Modelle umsetzen b) Reliefs und Skulpturen ... 2 Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Modelle, insbesondere Reliefs und Skulpturen, für die Anwendung von ... und Restaurieren von Bildhauerarbeiten ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Bildhauerarbeiten den Stilepochen zuordnen und Zu- stand von Bildhauerarbeiten ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung er- greifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...