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§ 4 - Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
V. v. 05.02.2008 BGBl. I S. 141 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 121 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 15.02.2008; FNA: 900-15-5 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 15.02.2008; FNA: 900-15-5 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 4 Nummernzuteilung
(1) 1Jede Nutzung von Nummern bedarf einer vorherigen Zuteilung, soweit für den jeweiligen Nummernraum ein Nummernplan erlassen worden ist. 2Die Allgemeinverfügung nach § 1 ist für den Zuteilungsnehmer auch dann verbindlich, wenn die Zuteilung darauf nicht ausdrücklich Bezug nimmt. 3Nummern des internationalen Nummernplans, die von internationalen Organisationen vergeben werden, gelten als zugeteilt.
(2) Die Zuteilung von Nummern erfolgt
- 1.
- direkt durch die Bundesnetzagentur zur eigenen Verwendung (direkte Zuteilung),
- 2.
- originär durch die Bundesnetzagentur an einen Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder einen Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Verwendung für rechtsgeschäftlich abgeleitete Zuteilungen (originäre Zuteilung),
- 3.
- abgeleitet durch einen originären Zuteilungsnehmer zur Verwendung durch den abgeleiteten Zuteilungsnehmer (rechtsgeschäftlich abgeleitete Zuteilung); für die abgeleitete Zuteilung kann der originäre Zuteilungsnehmer Dritte beauftragen, oder
- 4.
- im Ausnahmefall durch Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (allgemeine Zuteilung).
(3) 1Direkte und originäre Zuteilungen erfolgen als Einzelfallentscheidung auf Antrag. 2Allgemeinzuteilungen erfolgen von Amts wegen. 3Allgemeinzuteilungen erfolgen nicht, wenn ein Nummernraum, ein Nummernbereich, ein Nummernteilbereich oder eine Nummer nicht gleichzeitig und ohne gegenseitige Beeinträchtigung von einer unbestimmten Anzahl von Marktteilnehmern genutzt werden kann.
(4) 1Die Bundesnetzagentur kann ihre Zuteilungen mit Auflagen und sonstigen Nebenbestimmungen, insbesondere einer Befristung, erlassen. 2Mit der Zuteilung nach Absatz 2 Nr. 2 kann zudem festgelegt werden, wie das Verfahren für abgeleitete Zuteilungen nach Absatz 2 Nr. 3 auszugestalten ist.
(5) 1Die rechtsgeschäftliche Weitergabe von Zuteilungen ist nur nach Absatz 2 Nr. 3 zulässig. 2Es ist verboten, die Rückgabe von Nummern gegen eine Gegenleistung anzubieten oder dafür zu werben.
(6) 1Wer durch Rechtsnachfolge Inhaber einer direkten oder originären Zuteilung von Nummern wird, hat unverzüglich schriftlich die Bestätigung der Zuteilung sowie deren Berichtigung zu beantragen oder der Bundesnetzagentur schriftlich mitzuteilen, dass eine weitere Nutzung nicht beabsichtigt ist. 2Mit dem Antrag ist die Rechtsnachfolge nachzuweisen. 3Auf die Bestätigung finden die Vorschriften über die Zuteilung entsprechende Anwendung. 4Mit der Bestätigung ist die Zuteilung zu berichtigen. 5Als Rechtsnachfolge gelten neben der von Todes wegen insbesondere der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen, die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung oder der Formwechsel, jeweils auch bei Rechtsträgern mit Sitz im Ausland. 6Wird der Antrag auf Bestätigung der Zuteilung unverzüglich gestellt, dürfen die Nummern vorläufig bis zur Entscheidung der Bundesnetzagentur weiter genutzt werden. 7Andernfalls erlischt die Zuteilung.
(7) 1Wird eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, der Nummern direkt oder originär zugeteilt sind, ohne Rechtsnachfolger aufgelöst, erlischt die Zuteilung. 2Derjenige, der die Auflösung durchführt, muss diese der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen. 3In der Mitteilung ist anzugeben, welche Nummern betroffen sind und inwieweit diese genutzt waren.
(8) 1In Telekommunikationsnetzen dürfen Nummern nur geschaltet werden, wenn sie zugeteilt sind oder nach § 12 Satz 2 genutzt werden. 2Die Schaltung darf nur für den Zuteilungsnehmer oder einen nach Absatz 6 Satz 6 vorläufig Nutzungsberechtigten sowie für nach § 12 Satz 2 genutzte Nummern erfolgen. 3Andernfalls kann die Bundesnetzagentur die Abschaltung anordnen.
(9) Sowohl direkte, originäre und allgemeine Zuteilungsnehmer als auch vom originären Zuteilungsnehmer Beauftragte sind für die Nutzung einer Nummer entsprechend der Festlegungen im Nummernplan verantwortlich.
Text in der Fassung des Artikels 121 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) G. v. 10. August 2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2024
Frühere Fassungen von § 4 TNV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 121 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3436 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 TNV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TNV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 TNV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.12.2021)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Zuteilung nach § 4 Abs. 1 eine Nummer nutzt, 2. entgegen § 4 Abs. 5 Satz 2 die Rückgabe von Nummern ... 1. ohne Zuteilung nach § 4 Abs. 1 eine Nummer nutzt, 2. entgegen § 4 Abs. 5 Satz 2 die Rückgabe von Nummern gegen eine Gegenleistung anbietet oder dafür wirbt oder ... von Nummern gegen eine Gegenleistung anbietet oder dafür wirbt oder 3. entgegen § 4 Abs. 8 Satz 1 oder 2 in einem Telekommunikationsnetz eine Nummer schaltet. ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... von zugeteilten Nummern nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Telekommunika- tions-Nummerierungsverordnung (TNV) 40,00 bis 151,00 ... Anlass einer Rechtsnachfolge nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 3 und 4 TNV je betroffenem Nummernbereich 64,00 bis 578,00 ... eines Zuteilungsbescheides nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht eine Rechtsnachfolge vorliegt 30,00 bis 154,00 ... eines Nummernbedarfs nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 76,55 1.1.5 Sonstige öffentliche Leistung nach § ... öffentliche Leistung nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht ein anderer Gebührentatbestand vor- rangig anwendbar ist nach ... Teilnehmerrufnummern nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 39,00 Die Gebühr erhöht sich für die Zuteilung ... henden Netzzugängen nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 40,20 Die Gebühr erhöht sich für die Zuteilung ... zellulare Mobilfunkdienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV nach Zeitaufwand 1.2.4 Zuteilung eines Blocks von ... Virtuelle Private Netze nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 105,00 1.2.5 Zuteilung eines Blocks von vierzehnstelligen ... tuelle Private Netze nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 129,00 1.2.6 Zuteilung eines Blocks von 1.000 ... Massenverkehrs- Dienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 302,00 1.3 Zuteilung von einzelnen Rufnummern ... oder Vermittlungsdienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 373,00 1.3.2 Zuteilung einer Persönlichen Rufnummer ... Persönlichen Rufnummer nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.3.3 Zuteilung einer Rufnummer für ... entgeltfreie Telefondienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.3.4 Zuteilung einer Rufnummer für ... für Premium-Dienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Ab- satz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.3.5 Zuteilung einer Rufnummer für ... für Service-Dienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Ab- satz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.4 Zuteilung von Kennzahlen und Technischen Nummern ... einer Betreiberkennzahl nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 237,00 1.4.2 Zuteilung einer Portierungskennung (PK) nach ... einer Portierungskennung (PK) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 103,00 1.4.3 Zuteilung eines International Signalling ... Signalling Point Code (ISPC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.4 Zuteilung eines National Signalling Point ... Signalling Point Code (NSPC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 110,00 1.4.5 Zuteilung eines Blocks von 10.000.000.000 ... Mobile Teilnehmer (IMSI) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 2.087,00 1.4.6 Zuteilung eines Blocks ... Group Interlock Codes (CUGIC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.7 Zuteilung eines Data Network Identification ... Identification Code (DNIC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 124,00 1.4.8 Zuteilung eines Tarifierungsreferenzzweiges ... (TRZ) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.9 Zuteilung eines Objektkennungsastes für ... und Diensteanbieter (OKA-ND) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.10 Zuteilung einer Herstellerkennung ... Telematikprotokolle (HKT) nach § 66 Ab- satz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 124,00 1.4.11 Zuteilung eines Blocks von 16.777.216 ... Teilnehmerkennun- gen (ITSI) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 246,00 1.4.12 Zuteilung von bis zu 3 Nummern im ... einer SHIP STATION LICENCE nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV 59,05 1.4.13 Zuteilung von bis zu 3 Nummern im See- und ... und Binnenschifffahrtsfunk nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 51,35 1.4.14 Zuteilung von bis zu 2 Nummern im See- und ... einer SHIP STATION LICENCE nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 60,00 1.4.15 Zuteilung einer Nummer im Flug- und ... AIRCRAFT STATION LICENCE nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV 92,35 1.5 Zuteilung von sonstigen Nummern ... von Nummern (Blockzuteilung) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht ein Gebührentatbestand der Nummern 1.2 oder 1.4 anzuwenden ist ... Nummern (Einzelzuteilung) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht ein Gebührentatbestand der Nummern 1.3 oder 1.4 anzuwenden ist ... von Nummern (Blockzuteilung) nach § 66 Ab- satz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV bei vorangegan- genem relevanten Rufnummernmissbrauch durch den Antragsteller nach ...
Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1
Anlage BMDVTKBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 03.08.2024)
... von zugeteilten Nummern nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) 40,00 bis 151,00 ... einer Rechtsnachfolge nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 3 und 4 TNV je betroffenem Nummernbereich 64,00 bis 578,00 ... eines Zuteilungsbescheides nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht eine Rechtsnachfolge vorliegt 30,00 bis 154,00 ... eines Nummernbedarfs nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 76,55 1.1.5 Sonstige öffentliche Leistung nach § ... öffentliche Leistung nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht ein anderer Gebühren- tatbestand vorrangig anwendbar ist nach ... Teilnehmerrufnummern nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 39,00 Die Gebühr erhöht sich für die Zuteilung ... Netzzugängen nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 40,20 Die Gebühr erhöht sich für die Zuteilung ... zellulare Mobilfunkdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV nach Zeitaufwand 1.2.4 Zuteilung eines Blocks von ... Virtuelle Private Netze nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 105,00 1.2.5 Zuteilung eines Blocks von vierzehnstelligen ... Virtuelle Private Netze nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 129,00 1.2.6 Zuteilung eines Blocks von 1.000 ... Massenverkehrsdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 302,00 1.3 Zuteilung von einzelnen Rufnummern ... oder Vermittlungsdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 373,00 1.3.2 Zuteilung einer Persönlichen Rufnummer ... Persönlichen Rufnummer nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.3.3 Zuteilung einer Rufnummer für ... Telekommunikationsdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.3.4 Zuteilung einer Rufnummer für ... für Premium-Dienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.3.5 Zuteilung einer Rufnummer für ... für Service-Dienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 1.4 Zuteilung von Kennzahlen und ... einer Betreiberkennzahl nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 237,00 1.4.2 Zuteilung einer Portierungskennung (PK) nach ... Portierungskennung (PK) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 103,00 1.4.3 Zuteilung eines International Signalling ... Signalling Point Code (ISPC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.4 Zuteilung eines National Signalling Point ... Signalling Point Code (NSPC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 110,00 1.4.5 Zuteilung eines Blocks von 10.000.000.000 ... Mobile Teilnehmer (IMSI) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 2.087,00 1.4.6 Zuteilung eines Blocks von 100 Closed User ... Interlock Codes (CUGIC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.7 Zuteilung eines Data Network Identification ... Identification Code (DNIC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 124,00 1.4.8 Zuteilung eines Tarifierungsreferenzzweiges ... (TRZ) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.9 Zuteilung eines Objektkennungsastes für ... und Diensteanbieter (OKA-ND) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 1.4.10 Zuteilung einer ... Telematikprotokolle (HKT) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 124,00 1.4.11 Zuteilung eines Blocks von 16.777.216 ... kennungen (ITSI) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 246,00 1.4.12 Zuteilung von bis zu drei Nummern im See- ... einer SHIP STATION LICENCE nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 59,05 1.4.13 Zuteilung von bis zu drei Nummern im See- und ... und Binnenschifffahrtsfunk nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 51,35 1.4.14 Zuteilung von bis zu zwei Nummern im See- und ... einer SHIP STATION LICENCE nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 60,00 1.4.15 Zuteilung einer Nummer im Flug- und ... AIRCRAFT STATION LICENCE nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 92,35 1.5 Zuteilung von sonstigen Nummern ... von Nummern (Blockzuteilung) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht ein Gebührentatbestand der Nummern 1.2 oder 1.4 anzuwenden ist ... Nummern (Einzelzuteilung) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV , soweit nicht ein Gebührentatbestand der Nummern 1.3 oder 1.4 anzuwenden ist ... von Nummern (Blockzuteilung) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV bei vorangegangenem relevanten Rufnummernmissbrauch durch den Antrag- steller ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 24.10.2013 BGBl. I S. 3896
Artikel 1 5. TNGebVÄndV Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
... und Berichtigung von Zuteilungen aus Anlass einer Rechtsnachfolge gemäß § 4 Absatz 6 Satz 3 und Satz 4 der Telekommunikations-Nummerie- rungsverordnung je betroffenem ...
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 121 MoPeG Änderung der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung
... § 4 Absatz 7 Satz 1 des Telekommunikations-Nummerierungsverordnung vom 5. Februar 2008 (BGBl. I S. 141), die zuletzt durch Artikel 43 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV)
V. v. 16.08.1999 BGBl. I S. 1887; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 101 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage TNGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 31.10.2013)
... und Berichtigung von Zuteilungen aus Anlass einer Rechtsnachfolge gemäß § 4 Absatz 6 Satz 3 und Satz 4 der Telekommunikations-Nummerie- rungsverordnung je betroffenem ...
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