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§ 4 - Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV)

§ 4 Benachrichtigung des Bevollmächtigten



1Nach Eingang des Eintragungsantrags hat die Bundesnotarkammer einen Bevollmächtigten, der nicht schriftlich in die Speicherung der Daten zu seiner Person eingewilligt hat, schriftlich über die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c, g und Nr. 2 bis 6 gespeicherten Daten zu unterrichten. 2Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 bleibt unberührt.



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Frühere Fassungen von § 4 VRegV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1724

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 VRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 VRegV Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen (vom 01.01.2023)
... unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 10 ZuGewAusglÄndG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 9 gelten ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 5 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
... S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2)" eingefügt. 2. § 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 bleibt ...