Tools:
Update via:
§ 4 - Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
Geltung ab 18.10.2008; FNA: 660-4 Bundesbürgschaften
| |
Geltung ab 18.10.2008; FNA: 660-4 Bundesbürgschaften
| |
§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
Die vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 2 Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG) G. v. 27. März 2020 BGBl. I S. 543 m.W.v. 28. März 2020
Anzeige
Frühere Fassungen von § 4 WStBG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.03.2020 | Artikel 2 Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG) vom 27.03.2020 BGBl. I S. 543 |
aktuell vorher | 01.03.2012 | Artikel 3 Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG) vom 24.02.2012 BGBl. I S. 206 |
aktuell | vor 01.03.2012 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 WStBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WStBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WStBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... Grunde angefochten werden. § 254 Absatz 2 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. § 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen Die vorstehenden Absätze ...
Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 3 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... gefasst: „§ 3 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 (weggefallen)". c) Nach der ... b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe ... Kapitalmaßnahmen durchführen." 3. Die §§ 3 und 4 werden aufgehoben. 4. In § 5 Absatz 4 wird das Wort „Fonds" durch die ... durchzuführen." 9. In § 9 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 8" durch die Angabe „§§ 5 bis 8" ersetzt. 10. Nach § ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4_Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz.htm