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§ 50 - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 50 Veränderungsanzeige
§ 50 wird in 3 Vorschriften zitiert
1Wer eine in § 44 genannte Tätigkeit ausübt, hat jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang der Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Anzuzeigen ist auch die Beendigung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit. 3§ 49 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. 4Die Anzeigepflicht gilt nicht für Personen, die auf der Grundlage des § 46 tätig sind.
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Zitierungen von § 50 IfSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IfSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50a IfSG Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung (vom 25.07.2017)
... beim Robert Koch-Institut übermittelt. Die Pflichten nach den §§ 49 und 50 bleiben von den Sätzen 1 bis 3 unberührt. (2) Der Besitzer hat Polioviren ...
§ 73 IfSG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... mit Satz 4 oder einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 1, § 50 Satz 1 oder 2 oder § 50a Absatz 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... oder Baden in Becken oder Teichen, Überwachung". i) Nach der Angabe zu § 50 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 50a Laborcontainment und ... und c) von der jeweiligen Berufskammer vorgesehen sind." 24. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „§ 50a Laborcontainment und ... beim Robert Koch-Institut übermittelt. Die Pflichten nach den §§ 49 und 50 bleiben von den Sätzen 1 bis 3 unberührt. (2) Der Besitzer hat Polioviren ... cc) In Nummer 13 werden die Wörter „§ 49 Abs. 1 Satz 1 oder § 50 Satz 1 oder 2 " durch die Wörter „§ 49 Absatz 1 Satz 1, § 50 Satz 1 oder 2 oder § ... Satz 1 oder § 50 Satz 1 oder 2" durch die Wörter „§ 49 Absatz 1 Satz 1, § 50 Satz 1 oder 2 oder § 50a Absatz 1 Satz 1" ersetzt. dd) Nach Nummer 16 wird folgende ...
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