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§ 51 - Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 612-22-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.2018; FNA: 612-22-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 51 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Alkoholerzeugnissen gelten § 11 Absatz 2 und § 42 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 5 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen V. v. 11. August 2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 m.W.v. 13. Februar 2023
Frühere Fassungen von § 51 AlkStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.02.2023 | Artikel 5 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 51 AlkStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 AlkStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AlkStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 48e AlkStV Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
... die Alkoholerzeugnisse unverändert vorzuführen. (4) Unbeschadet des § 51 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 als Nachweis dafür, dass die Beförderung der ...
§ 77 AlkStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, d) § 11 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 51 oder § 61 Absatz 1 Satz 4, e) § 12 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... die Beendigung der Beförderung". e) Die Angaben zu den §§ 49 bis 51 werden wie folgt gefasst: „§ 49 (weggefallen) § 50 ... „§ 49 (weggefallen) § 50 Versandhandel § 51 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des ... Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs". f) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 51a Steueranmeldung; ... die Alkoholerzeugnisse unverändert vorzuführen. (4) Unbeschadet des § 51 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 als Nachweis dafür, dass die Beförderung der ... sind." 49. § 49 wird aufgehoben. 50. Die §§ 50 und 51 werden wie folgt gefasst: „§ 50 Versandhandel (1) Wer als ... erlischt, wenn die für den Steuervertreter erteilte Erlaubnis erlischt. § 51 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des ... gelten § 11 Absatz 2 und § 42 entsprechend." 51. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Steueranmeldung; ... Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, d) § 11 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 51 oder § 61 Absatz 1 Satz 4, e) § 12 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit ...
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