§ 51 Inkrafttreten, Übergangsregelungen
(Inkrafttreten; Außerkrafttreten bisheriger Vorschriften)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219
Artikel 1 54. FuttMVÄndV ... dass ein dort genannter Betrieb zugelassen ist." 20. Die §§ 49 und 51 werden aufgehoben. 21. § 50 wird § 49. 22. § 52 wird § ... b) Die Gliederungsbezeichnung „(3)" wird gestrichen. 23. § 53 wird § 51 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/51_FuttMV.htm