Tools:
Update via:
§ 51 - Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)
neugefasst durch B. v. 15.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 19
Geltung ab 01.03.2005; FNA: 319-109 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
Geltung ab 01.03.2005; FNA: 319-109 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
§ 51 Verfahren der nationalen Behörde
Auf Anträge aus einem anderen Staat nach Artikel 15 des Europäischen Adoptionsübereinkommens finden § 4 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 9 entsprechende Anwendung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften G. v. 10. August 2021 BGBl. I S. 3424 m.W.v. 1. August 2022
Frühere Fassungen von § 51 IntFamRVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.08.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3424 |
aktuell vorher | 06.02.2019 | Artikel 5 Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts vom 31.01.2019 BGBl. I S. 54 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 45 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 |
aktuell | vor 01.09.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 51 IntFamRVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 IntFamRVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntFamRVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 45 FGG-RG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
... Ordnungsmittel; Vollstreckung von Amts wegen". c) Die Angabe zu den §§ 50 bis 53 wird wie folgt gefasst: §§ 50 bis 53 (weggefallen)". ... Die Angabe zu den §§ 50 bis 53 wird wie folgt gefasst: §§ 50 bis 53 (weggefallen)". 1a. In § 5 Abs. 2 werden das Wort ... der berechtigten Person soll das Gericht hiervon absehen." 9. Die §§ 50 bis 53 werden ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Artikel 1 VO2019/1111-DG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
... i) Die bisherige Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Verfahren der nationalen Behörde". j) Die Angabe zu den §§ 51 bis ... „§ 51 Verfahren der nationalen Behörde". j) Die Angabe zu den §§ 51 bis 53 wird durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 52 und 53 ... ist auf den Widerruf entsprechend anzuwenden." 37. Der bisherige § 50 wird § 51 . 38. § 55 wird wie folgt gefasst: „§ 55 ...
Artikel 2 VO2019/1111-DG Änderung des Rechtspflegergesetzes
... den §§ 10 bis 15, 20, 21, 32 bis 35, 38 bis 41, 44 bis 44c, 44f, 44h, 44j und 47 bis 50 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes dem Familiengericht obliegen, bleiben sie dem Richter ...
Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
G. v. 31.01.2019 BGBl. I S. 54
Artikel 5 FreizügFG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
... 10 Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen § 50 Verfahren der nationalen Behörde Abschnitt 11 Kosten §§ ... 10 Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen". 6. § 50 wird wie folgt gefasst: „§ 50 Verfahren der nationalen Behörde ... 6. § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 50 Verfahren der nationalen Behörde Auf Anträge aus einem anderen Staat nach ... 4 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 9 entsprechende Anwendung." 7. Nach § 50 wird folgende Überschrift eingefügt: „Abschnitt 11 Kosten". ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/51_IntFamRVG.htm