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Artikel 51 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
Artikel 51 Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
Das Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
„Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
§ 1 Aufgaben
§ 2 Auswärtiger Dienst
§ 3 Auslandsvertretungen
§ 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
Abschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
§ 5 Personaleinsatz
§ 6 Personalreserve
§ 7 Organisation und Ausstattung
§ 8 Inspektion
§ 9 Kurier- und Fernmeldeverbindungen
§ 10 Politisches Archiv
Abschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
§ 11 Rechtsverhältnisse
§ 12 Auswahl und Ausbildung der Beamten
§ 13 Personalaustausch
Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten
§ 14 Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst
§ 15 Fürsorge und Schutz
§ 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland
§ 17 Gesundheitsdienst und soziale Betreuung
§ 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
Abschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige
§ 19 Unterstützung der Familienangehörigen
§ 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
§ 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
§ 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
§ 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen
§ 24 Berufsausübung der Ehegatten
Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
§ 25 Maßnahmen der Krisenfürsorge
§ 26 Schadensausgleich
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
§ 27 Wohnsitz und Wohnung
§ 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen
§ 29 Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes
§ 30 Fremdsprachenförderung
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte
§ 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
§ 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 34 (weggefallen)
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Übergangsregelung
§ 37 Inkrafttreten". - 2.
- Die Abschnitte und Paragrafen des Gesetzes erhalten jeweils die Bezeichnung, die sich aus der Inhaltsübersicht ergibt.
- 3.
- § 34 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 51 2. DSAnpUG-EU
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 51 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. DSAnpUG-EU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Haushaltsgesetz 2020
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2890; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1669
§ 18 HG 2020 Ausbringung von Leerstellen
... über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, unter Wegfall der Besoldung für die Dauer der Tätigkeit der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 14 SozERG Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
... über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Das Gleiche gilt für ...
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