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§ 52 - Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)

Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Geltung ab 21.11.2018; FNA: 754-27-9 Energieversorgung
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§ 52 Nutzungsbedingungen



1Die Registerverwaltung ist berechtigt, im Rahmen der Registerführung durch Allgemeinverfügung weitere konkretisierende Vorgaben zur Erlangung der Nutzungsberechtigung, zur Nutzung und zur Beendigung der Nutzungsberechtigung für das Herkunftsnachweisregister und das Regionalnachweisregister zu erlassen (Nutzungsbedingungen). 2Die Nutzungsbedingungen werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 3Die Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite der Registerverwaltung veröffentlicht. 4Die Nutzungsbedingungen können auch nachträglich mit einer Nebenbestimmung versehen werden.



 

Zitierungen von § 52 HkRNDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 HkRNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HkRNDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 HkRNDV Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister (vom 29.07.2022)
... hat seine Identität durch ein von der Registerverwaltung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bestimmtes Verfahren nachzuweisen. Bei der Eröffnung weiterer Konten durch ... unberührt. Die Registerverwaltung ist berechtigt, in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 festzulegen, dass bestimmte Nutzungen des Herkunftsnachweisregisters der Authentifizierung ...
§ 10 HkRNDV Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
... übermitteln. Die Registerverwaltung ist berechtigt, in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 festzulegen, dass Nutzungen des Herkunftsnachweisregisters durch den Umweltgutachter oder durch ...
§ 11 HkRNDV Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze
... der Daten, das Format und den Übertragungsweg der Daten in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 . (2) Bei einer Änderung der Daten nach Absatz 1 Satz 1 hat der Betreiber eines ... schreibt den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 ein bestimmtes, etabliertes und dem Schutzbedarf angemessenes Verschlüsselungsverfahren ...
§ 12 HkRNDV Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (vom 01.07.2021)
... kann für die Nachweisführung nach Satz 2 in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 vereinfachte Vorgaben treffen. Im Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der ...
§ 14 HkRNDV Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken
... Die Abweichung nach Satz 4 gibt die Registerverwaltung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bekannt. (2) Der Betreiber eines Grenzkraftwerks hat bei dem Antrag auf Ausstellung ...
§ 16 HkRNDV Inhalte des Herkunftsnachweises (vom 01.01.2023)
... Absatz 2 und die Voraussetzungen für deren Bestätigung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 . Die Aufnahme eines Qualitätsmerkmals kann mit einer Nebenbestimmung versehen ...
§ 21 HkRNDV Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister (vom 29.07.2022)
... die geografischen Koordinaten in einem von der Registerverwaltung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 zu bestimmenden Format und b) die Adresse; bei Anlagen, die nicht über eine ...
§ 23 HkRNDV Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister (vom 29.07.2022)
... Koordinaten erfolgt in einem von der Registerverwaltung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 zu bestimmenden Format, 2. (weggefallen) 3. ist zusätzlich der ...
§ 30 HkRNDV Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen (vom 01.01.2023)
... von Grünem Wasserstoff verbraucht worden ist. In den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 kann die Registerverwaltung ein Verfahren zur Übermittlung der Angaben nach Satz 3 bestimmen. ...
§ 41 HkRNDV Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber
...  Die Registerverwaltung ist berechtigt, in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 weitere für den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters oder Regionalnachweisregisters zu ... oder Regionalnachweisregisters erforderliche Daten in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 zu bestimmen. (3) Soweit Strom aus einer im Herkunftsnachweisregister ... bereitstellt. Die Registerverwaltung kann in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 weitere Vorgaben zu der Übermittlung machen. (5) Soweit dem Netzbetreiber oder bei ... 4 der Registerverwaltung zu übermitteln. (6) In den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bestimmt die Registerverwaltung Kategorien von Anlagen, bei denen der Anlagenbetreiber die Daten ...
§ 42 HkRNDV Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen
... der Anteile erneuerbarer Energien der eingesetzten Brennstoffe in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 vereinfachende Vorgaben treffen. (2) Anlagenbetreiber nach Absatz 1 ...
§ 44 HkRNDV Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber (vom 29.07.2022)
... Person zu erbringen. Die Registerverwaltung kann in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bestimmen, auf welche Weise der Nachweis zu führen ist. Die angeforderten Nachweise ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 15 EEGAusbGuEnFG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... Absatz 2 und die Voraussetzungen für deren Bestätigung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 . Die Aufnahme eines Qualitätsmerkmals kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden; dies ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 13 EEG2021-EG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... kann für die Nachweisführung nach Satz 2 in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 vereinfachte Vorgaben treffen. Im Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der Pflichten nach ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 4 EEVuaÄndV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... die Herstellung von Grünem Wasserstoff verbraucht worden ist. In den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 kann die Registerverwaltung ein Verfahren zur Übermittlung der Angaben nach Satz 3 ...