§ 54 Beratung; Aufbau unterstützender Angebote und Forschung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung übernimmt die Aufgabe der Beratung und Information zur Pflegeausbildung nach diesem Gesetz, die Aufgabe des Aufbaus unterstützender Angebote und Strukturen zur Organisation der Pflegeausbildung nach den Teilen 2 und 3 sowie auch zur Unterstützung der Arbeit der Fachkommission die Aufgabe der Forschung zur Pflegeausbildung nach diesem Gesetz und zum Pflegeberuf nach Weisung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit.
Frühere Fassungen von § 54 PflBG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 68 PflBG Evaluierung ... für Gesundheit evaluieren bis zum 31. Dezember 2029 die Wirkung der §§ 53 und 54 auf wissenschaftlicher Grundlage. (3) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, ...
Zitat in folgenden NormenBerufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
§ 90 BBiG Aufgaben (vom 01.08.2024) ... Das Bundesinstitut für Berufsbildung nimmt die Aufgaben nach § 53 Absatz 5 Satz 1 und § 54 des Pflegeberufegesetzes wahr. (3b) Das Bundesinstitut für Berufsbildung nimmt die Aufgaben nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes ... in dem die Dienstleistung erbracht werden soll oder erbracht worden ist." 15. In § 54 wird nach dem Wort „sowie" das Wort „auch" eingefügt. 16. In ... 6. das Nähere zu den Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung nach § 54 , auch in Verbindung mit § 59 Absatz 1." bb) Die Sätze 2 bis 5 werden ...
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