1Abweichend von
§ 20 Absatz 2 Satz 2 hat der Betreiber die Wiederholungsmessungen zur Überwachung der Einhaltung der Anforderung nach
§ 49 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte nach
Anlage 2 Nummer 2 einmal halbjährlich durchführen zu lassen.
2§ 20 Absatz 6 bleibt unberührt.
3§ 20 Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
§ 67 13. BImSchV Ordnungswidrigkeiten ... 2, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2, § 37 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3, 4, 5 oder 6 oder § 55 Satz 1 eine dort genannte Messung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen lässt ...