Wer die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
- 1.
- einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid über die nicht bestandene Diplomprüfung und
- 2.
- eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen, aus der die absolvierten Module, deren Bewertung und die erworbenen ECTS-Leistungspunkte hervorgehen, sowie jeweils auf schriftlichen oder elektronischen Antrag eine Leistungsübersicht.